
Goldschmuck im Wert von fast 14.000 Euro fanden Beamte des Hauptzollamts Nürnberg am 25. Juli 2015 im Gepäck einer Reisenden am Nürnberger Flughafen.
Die türkische Staatsangehörige hatte den grünen Kanal für anmeldefreie Waren benutzt und wurde von den Beamten kurz nach Mitternacht einer Routinekontrolle unterzogen.
Im Handgepäck der 45-Jährigen entdeckten sie einen Beutel, der eine größere Menge Goldschmuck enthielt. Sie gab an, dass sie diesen in den letzten Jahren nach und nach gekauft habe. Nachweise konnte sie hierfür aber nicht vorlegen.
Ein Teil der Waren konnte der Frau abgabenfrei belassen werden, für acht Goldarmreifen im Wert von fast 14.000 Euro müssen jedoch die Abgaben bezahlt werden. Über 3.000 Euro Zoll und Einfuhrumsatzsteuer werden somit fällig.
Gegen die Frau wurde ein Strafverfahren wegen Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet.