Bundespolizeidirektion München
Lindau (ots)
In den vergangenen Tagen (15. bis 20. Juni) hat die Bundespolizei bei den Grenzkontrollen zehn Haftbefehle vollstreckt und so fast 4.000 Euro Justizschulden eingetrieben. Zwei der Gesuchten mussten mangels finanzieller Mittel eine Ersatzfreiheitsstrafe antreten.
Am Montagabend (20. Juni) stellten Bundespolizisten bei der Fahndungsüberprüfung eines Serben einen Vollstreckungshaftbefehl fest. Der Mann kam mit der anschließenden Zahlung seiner Justizschulden in Höhe von rund 160 Euro noch recht günstig davon. Der 44-Jährige hatte ein Bußgeld nicht gezahlt und war deswegen zur Fahndung ausgeschrieben worden.
Kurz darauf nahmen die Beamten einen nigerianischen Staatsbürger fest, der versucht hatte, ohne Papiere unerlaubt in einem Eurocity-Zug einzureisen. Durch die Überprüfung der Fingerabdrücke stellten die Polizisten einen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Konstanz wegen unerlaubter Einreise fest. Der 22-Jährige war demnach zur Zahlung einer Geldstraße in Höhe von 500 Euro verurteilt worden. Des Weiteren lag gegen den Migranten, der im November 2021 bereits aus Deutschland abgeschoben worden war, ein noch bis Ende 2023 gültiges Einreise- und Aufenthaltsverbot für die Bundesrepublik sowie eine Aufenthaltsermittlung der Zentralen Ausländerbehörde Augsburg vor. Die Bundespolizisten lieferten den Mann später in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Am Sonntag (19. Juni) hatte ein polnischer Staatsangehöriger über 500 Euro wegen Erschleichens von Leistungen sowie ein rumänischer Staatsangehöriger wegen unerlaubten Entfernens vom Unfallort fast 800 Euro zahlen müssen. Auch bei diesen beiden Reisenden hatte der Fahndungscomputer Alarm geschlagen.
Bereits am Freitag (17. Juni) hatten Bundespolizisten einen polnischen Staatsbürger, der wegen Betruges über 500 Euro Justizschulden offen hatte, zur Kasse gebeten. Die Staatsanwaltschaft Stuttgart war per Vollstreckungshaftbefehl auf der Suche nach dem Mann. Eine Anzeige bekam der 29-Jährige nun kostenfrei dazu. Der Fahrzeuglenker hatte sich hinter das Steuer gesetzt, ohne im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Er musste die Weiterfahrt auf dem Beifahrersitz antreten.
Wenige Stunden zuvor hatten die Beamten einen Serben sogar um 1.000 Euro erleichtert. Erst seit zwei Wochen lag gegen den 26-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Kempten wegen Erschleichens von Aufenthaltstiteln vor.
Neben den zahlreichen Vollstreckungshaftbefehlen an diesem Tag stellten die Beamten auch einen Untersuchungshaftbefehl fest. Dieser war wegen gefährlicher Körperverletzung durch das Amtsgericht Lörrach gegen einen Äthiopier erlassen worden.
Bei der Richtervorführung wurde dieser Haftbefehl jedoch nicht bestätigt, sondern durch das zuständige Amtsgericht nach Auferlegung von Auflagen, wie eine Meldepflicht, außer Vollzug gesetzt.
Für einen lettischen Staatsangehörigen endete die Einreisekontrolle vor dem Wochenende nicht mit der Weiterfahrt. Die Bundespolizisten stellten fest, dass gegen 32-Jährigen ein Vollstreckungshaftbefehl der Staatsanwaltschaft Hannover wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Da der Verurteilte den geforderten Betrag in Höhe von fast 2.000 Euro nicht begleichen konnte, lieferten die Beamten den Mann zu Verbüßung einer Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Kempten ein.
Auch ein Österreicher war mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Der 32-Jährige war wegen Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz zur Zahlung einer Geldstrafe in Höhe von über 800 Euro verurteilt worden. Am Donnerstag (16. Juni) hatte der Fahndungscomputer bei der Personenkontrolle durch die Bundespolizisten angeschlagen. Der Mann konnte zahlen und anschließend seine Fahrt fortsetzen.
Mit 650 Euro weniger im Portmonee hatte am vergangenen Mittwoch (15. Juni) ein Serbe die Kontrollstelle verlassen. Der 39-Jährige war wegen Nötigung verurteilt und per Vollstreckungshaftbefehl gesucht worden.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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