Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) und die Bundesländer haben in einer konzertierten Aktion mit den Branchenorganisationen der prüfenden Dritten (u.a. Steuerberater:innen, Wirtschaftsprüfer:innen und Rechtsanwält:innen) im März 2024 vereinbart, die Frist für noch ausstehende Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen letztmalig bis 30.09.2024 zu verlängern.
Durch die Verlängerung der Einreichungsfrist haben die prüfenden Dritten und die Unternehmen während einer von ohnehin hoher Arbeitsbelastung sowie Fachkräftebedarf geprägten Lage mehr Zeit erhalten, um die Corona-Wirtschaftshilfen abschließend zu bearbeiten.
Derzeit sind im Land Berlin noch ca. 20.100 Schlussabrechnungen der Corona-Wirtschaftshilfen offen und damit einzureichen. Mit der Schlussabrechnung wird die endgültige Förderhöhe für die von starken Corona-bedingten Umsatzrückgängen betroffenen Unternehmen und Selbstständigen berechnet und festgesetzt. Wenn die Schlussrechnung nicht oder nicht rechtzeitig eingereicht wird, muss die gesamte Förderung zurückgefordert werden.
Bund und Länder haben seinerzeit gemeinsam mit den Bewilligungsstellen – in Berlin mit der Investitionsbank Berlin (IBB) – und in enger Abstimmung mit den prüfenden Dritten schnell und entschlossen gehandelt, um die Wirtschaft in Pandemiezeiten zu stützen und in der Folge Arbeitsplätze zu sichern. Alle Unternehmen und prüfenden Dritten in Berlin sind aufgefordert, die Zeit unbedingt zu nutzen und die erforderlichen Schlussabrechnungen fertigzustellen und fristgerecht einzureichen.
Alle weiteren Information rund um das Thema Schlussabrechnung finden Sie hier oder auf der Webseite der IBB.
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