Die Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt vergibt im Auswahlverfahren der Spartenoffenen Förderung für ein- und zweijährige Vorhaben der Einrichtungen rund 750.000 Euro im Jahr 2025 und rund 440.000 Euro im Jahr 2026 für 11 Projekte.
Ziel ist es, künstlerische und kulturelle Projekte zu unterstützen, die dem Selbstverständnis Berlins als weltoffene, kreative und geschichtsbewusste Metropole entsprechen. Gefördert werden künstlerische und kulturelle Projekte aller Sparten sowie inter- und transdisziplinäre Vorhaben, die in Berlin realisiert werden.
Der 14-köpfigen, spartenübergreifenden Fachjury lagen im Auswahlverfahren insgesamt
28 Anträge mit einem Gesamtvolumen von rund 3 Millionen Euro vor.
Der Jury gehören an: Saskia Saskia Assohoto, Juana Awad, Zuri Maria Daiß, Lizza May David, Ibou Coulibaly Diop, Golschan Ahmad Haschemi, Jörg Heiser, Urs Johnen, Katalin Krasznahorkai, Svealana Kutschke, Nadine Moser, Léna Szirmay-Kalos, Neam Tarek und Katja Vaghi.
Die nächste Ausschreibung wird im Mai 2025 auf der Webseite der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekanntgegeben. Die Antragsfrist wird voraussichtlich im Juli sein.
Seit dem Antragsjahr 2024 besteht eine neue Fördersystematik. Es wird nun nur noch eine jährliche Antragsfrist für Fördermittel für die jeweils folgenden Kalenderjahre (ein-/ zweijährig) geben. Im Rahmen der nächsten Ausschreibung können Mittel für Projekte im Jahr 2026 und/oder 2027 beantragt werden. Eine weitere Frist für Projekte im Jahr 2025 wird es nicht mehr geben.
Die Förderentscheidungen sind dem Anhang zu entnehmen.
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