ESF-Förderprogramm : Jetzt Förderanträge für Projekte 2016 stellen

Kommunen, Organisationen und Vereine können Anträge einreichen

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Der Europäische Sozialfonds (ESF) ist das zentrale arbeitsmarktpolitische Förderinstrument der Europäischen Union, um Menschen bei ihrem Einstieg oder ihrer Rückkehr in den Arbeitsmarkt zu unterstützen. Im Rahmen des ESF-Förderprogramms „Chancen fördern“ 2014 bis 2020 können Projekte und Maßnahmen gefördert werden, die den Menschen Zugang zu (Aus-)Bildung und Beschäftigung ermöglichen.

 

Kommunen, Organisationen und Vereine können bis Mittwoch, 30. September, Förderanträge für das Jahr 2016 einreichen. Bewilligt werden können ausschließlich ESF-Projekte, deren öffentliche Unterstützung oberhalb der Schwelle von 30.000 Euro liegt. Diese Grenze gilt sowohl für Projekte, die für ein Jahr als auch für solche, die für zwei Jahre beantragt werden.

Zwar liegt die Arbeitslosenquote im Main-Tauber-Kreis mit 3,0 Prozent im Juni 2015 unter dem Landesdurchschnitt und besteht eine hohe Einstellungsbereitschaft der Arbeitgeber, dennoch sind Menschen von Langzeitarbeitslosigkeit betroffen bzw. besteht für Jugendliche und junge Erwachsene ohne Schul- und Ausbildungsabschluss ein hohes Risiko, nicht in die Arbeitswelt integriert zu werden.

Hier setzt die ESF-Förderung an. Mit einem Mittelkontingent für das Jahr 2016 in Höhe von 180.000 Euro ausgestattet, unterstützt die regionalisierte Umsetzung des ESF in der Förderperiode 2014 bis 2020 zwei spezifische Ziele. Dies ist zum einen das Integrationsziel mit der Verbesserung der Beschäftigungsfähigkeit und der Teilhabechancen von Menschen, die besonders von Armut und Ausgrenzung bedroht sind. Zum anderen wird das Bildungsziel verfolgt, das auf die Vermeidung von Schulabbruch und die Verbesserung der Ausbildungsfähigkeit abzielt.

Da der ESF eine Kofinanzierung von 50 Prozent voraussetzt, werden Projekte im Umfang von jährlich 360.000 Euro für die Verbesserung von Teilhabechancen und der Ausbildungsfähigkeit im Landkreis ermöglicht.

Der Regionale ESF-Arbeitskreis Main-Tauber-Kreis hat Förderschwerpunkte für das Jahr 2016 erarbeitet. Um das Integrationsziel zu erreichen, sollen sich Projekte an mehrere Personenkreise richten. Zunächst wird an Langzeitarbeitslose mit besonderen, schwerwiegenden und mehrfachen Vermittlungshemmnissen gedacht. Hier sind insbesondere Bezieher von SGB II-Mitteln gemeint, die zunächst sozial und persönlich stabilisiert werden müssen. Die Beschäftigungsfähigkeit wieder herzustellen ist hier Voraussetzung, um diese Menschen an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Zudem richten sich Projekte nach dem Integrationsziel an allein Erziehende, an Menschen mit Behinderungen, an Menschen mit Migrationshintergrund, an ältere Leistungsberechtigte, an Menschen in psychosozialen Problemlagen sowie mit gesundheitlichen Einschränkungen, Suchterkrankungen, Überschuldung und in prekären familiären bzw. Wohnverhältnissen.

Das Bildungsziel fokussiert sich auf junge Menschen im Alter bis zu 25 Jahren. Die Förderung konzentriert sich dabei auf Schüler/-innen ab der 7. Jahrgangsstufe, die von Schulversagen und Schulabbruch bedroht sind und die von schulischen Regelsystemen nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können. Ebenso wird auf ausbildungsferne und zum Teil marginalisierte junge Menschen gezielt, die von regelhaften Angeboten der Übergangs- und Ausbildungssysteme sowie Gruppen- und Klassenangeboten der Jugendsozialarbeit nicht oder nicht mehr ausreichend erreicht werden können.

Die Anträge müssen direkt bei der L-Bank, Bereich Finanzhilfen, Schlossplatz 10, 76113 Karlsruhe, eingereicht werden. Die für die Antragstellung verbindliche Arbeitsmarktstrategie für das Jahr 2016 des Main-Tauber-Kreises kann unter http://www.main-tauber-kreis.de/Verwaltung-Service/Landratsamt/Aemter-und-Dezernate/Jugend-Soziales-und-Gesundheit > Aufgaben / Europäischer Sozialfonds abgerufen werden. Dort ist auch der Aufruf zur Einreichung von Projektanträgen für das Jahr 2016 mit weiteren Hinweisen zu finden.

Alle weiteren Informationen sowie die neuen Antragsformulare sind im Internet unter www.esf-bw.de abrufbar, insbesondere die Hinweise zur Förderperiode 2014 bis 2020 sowie Methodik und Kriterien für die Auswahl von Vorhaben im Rahmen der ESF-Förderperiode in Baden-Württemberg 2014 bis 2020, beschlossen vom ESF-Begleitausschuss am 26. November 2014.

Förderfähig sind nur Projekte, welche die horizontalen Prinzipien „Gleichstellung von Frauen und Männern“, „Chancengleichheit und Nichtdiskriminierung“ sowie „Nachhaltige Entwicklung“ unterstützen.

Auskünfte an Projektträger im Main-Tauber-Kreis erteilt Elisabeth Krug, Dezernentin für Jugend, Soziales, Gesundheit im Landratsamt Main-Tauber-Kreis, Telefon 09341/82-5707, E-Mail: elisabeth.krug@main-tauber-kreis.de.