Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.
Ein Dokument
EU-Roaming: Wann telefonieren im Urlaub teuer werden kann
Vorsicht auf Schiffen, im Flugzeug und an EU-Grenzen
Telefonieren, simsen und surfen kostet im EU-Ausland grundsätzlich genau so viel wie zu Hause. Das legt die EU-Roaming-Verordnung fest, die für die 27 EU-Mitgliedstaaten sowie für Liechtenstein, Norwegen und Island gilt. Wer hier untwegs ist, kann also ohne zusätzliche Kosten zum Smartphone greifen. „Mehrkosten können allerdings entstehen, wenn sich Reisende in Grenzgebieten aufhalten und sich das Smartphone in das Netz eines Nicht-EU-Staates einwählt”, erklärt Erol Burak Tergek, Jurist und Experte für Telekommunikation bei der Verbraucherzentrale NRW. „Vorsicht ist auch auf Schiffen oder im Flugzeug geboten, denn dort gilt die EU-Roaming-Verordung nicht.” Mit den richtigen Einstellungen am Smartphone können Reisende unerwünschten Gebühren aber vorbeugen.
- Vorsicht in der Nähe von Ländergrenzen Wer sich in Griechenland nahe der türkischen Grenze sonnt oder vom Bodensee auf die Schweizer Grenze blickt, kann unter Umständen unbemerkt das europäische Mobilfunknetz verlassen. Bei vielen Smartphones ist die automatische Netzwahl aktiviert, sodass sich das Gerät immer mit dem Netz verbindet, aus dem es die stärksten Signale empfängt. Für die Nutzung mobiler Daten oder das Telefonieren fallen dann unmittelbar Gebühren des jeweiligen Netzbetreibers an. Um Kosten zu vermeiden, sollte in Grenznähe überprüft werden, ob das Smartphone noch mit dem Netz des EU-Landes verbunden ist. Zur Sicherheit kann auch die automatische Netzwahl deaktiviert werden.
- Roaming auf Schiffen und in Flugzeugen Auf hoher See und in der Luft wird das Mobilfunknetz über Satellitentechnik ermöglicht. Die EU-Roaming Verordnung gilt hier nicht. Roaming in derartigen Netzen verursacht daher in der Regel zusätzliche Kosten. Je nach Roaming-Abkommen des Netzbetreibers mit dem jeweiligen Satellitennetzbetreiber gelten ganz unterschiedliche Preise: Ein Megabyte (MB) kann bis zu 30 Euro kosten. Manche Airlines und Schiffe stellen ihren Passagieren auch WLAN zur Verfügung. Die Kosten dafür werden über die Kredit- oder Bankkarte abgerechnet.
- Schutz durch Kostenairbag Was passiert, wenn sich das Handy mit einem Satellitennetz oder mit dem Netz eines Nicht-EU-Staates über einen längeren Zeitraum verbindet? Vor ausufernden Rechnungen schützt Verbraucher:innen der sogenannte Kostenairbag. Sind Kosten von 59,50 Euro oder ein anderes vordefiniertes Limit erreicht, werden sie gewarnt und die Verbindung wird unterbrochen. Diese Kostenbegrenzungsfunktion für mobiles Datenroaming ist weltweit gültig.
- Sonderfall Großbritannien Seit dem Austritt Großbritanniens aus der EU, gilt für dieses Land nicht mehr die EU-Roaming-Verordnung. Zumindest derzeit ändere sich nach Angaben für Kund:innen der Anbieter Telekom, Vodafone, o2 und 1&1 nichts. Teilweise begrenzen die Anbieter aber ihr Entgegenkommen bis Ende 2024. Reisende sollten sich bei ihrem Anbieter über die aktuellen Konditionen informieren.
Weiterführende Infos und Links:
Für weitere Informationen
Pressestelle Verbraucherzentrale NRW
Tel. (0211) 91380-1101
presse@verbraucherzentrale.nrw
-- Verbraucherzentrale NRW Pressestelle Mintropstraße 27 40215 Düsseldorf Tel.: 0211/91380-1101 Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.
Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.
Original Quelle Presseportal.de
https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/