
„Die Schlussfolgerung des Oberverwaltungsgerichts ist nicht nachvollziehbar. Die Hauptverantwortliche mag Mitarbeiter zu Kontrollen angewiesen haben, doch das Veterinäramt ging davon aus, dass die Tiere über eine längere Zeit hinweg unter erheblichen Schmerzen gelitten haben. Sechs der damals aufgefundenen Mäuse mussten eingeschläfert werden. Die Verantwortlichen haben somit zweifelsfrei gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Selbst wenn die ‚Wissenschaftlerin‘ nicht die alleinige Verantwortung für die massive Vernachlässigung der Tiere tragen sollte, darf nicht vergessen werden, dass schon die Haltung der Mäuse nicht genehmigt und das Labor im Keller somit illegal war. Die mindeste Konsequenz muss ein Tierhalte- beziehungsweise Tierversuchsverbot sein. Die Richter erklärten, dass ein solches Verbot die Medizinerin ‚an der Ausübung ihrer grundrechtlich geschützten Arbeit als Wissenschaftlerin‘ hindere. Damit wird die Forschungsfreiheit über das Tierwohl gestellt und illegale Machenschaften in Kauf genommen. Dass der Gesetzesverstoß keinerlei rechtliche Folgen für die Verantwortlichen hat, ist inakzeptabel. Zudem ist die Signalwirkung einer solchen Entscheidung äußerst fragwürdig: Offensichtlich wird selbst die Missachtung der ohnehin stark eingeschränkten Rechte von Tieren, die in der Tierversuchsindustrie ausgebeutet werden, gebilligt.“
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Bilder / Video Französischer Markt Wertheim 20.-22.05.2016 – Live Musik und Kulinarisches