
14.07.2015 – 27/2015
Haftbefehle gegen zwei mutmaßliche Unterstützer der ausländischen terroristischen Vereinigung „Junud Al-Sham“ erlassen
Die Bundesanwaltschaft hat beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs am 9. Juli 2015 Haftbefehle gegen
den 41-jährigen türkischen Staatsangehörigen Ismet D. und
den 43-jährigen türkischen Staatsangehörigen Emin F.
erwirkt. Die Beschuldigten sind dringend verdächtig, sich an der Beschaffung von Geld und Ausrüstungsgegenständen für die „Junud Al-Sham“ beteiligt zu haben sowie in die Rekrutierung und Schleusung von Kampfwilligen für die Vereinigung eingebunden gewesen zu sein. Ihnen wird daher vorgeworfen, gemeinschaftlich in mehreren Fällen eine ausländische terroristische Vereinigung unterstützt und eine schwere staatsgefährdende Gewalttat vorbereitet zu haben (§ 129b Abs. 1 i.V.m. § 129a Abs. 1 und Abs. 5, § 89a Abs. 1 und Abs. 2, § 25 StGB).
Die ausländische terroristische Vereinigung Junud Al-Sham (Soldaten Syriens) ist eine radikal-islamistische Organisation, die medial erstmals im Sommer 2013 in Erscheinung getreten ist. Ihr Ziel ist es, den syrischen Machthaber Assad zu stürzen und einen allein auf islamischem Recht (Scharia) basierenden Gottesstaat zu errichten. Dies versucht sie durch militärische Operationen zu erreichen, wobei sie zum Teil mit anderen terroristischen Gruppierungen kooperiert. Unter anderem beteiligte sie sich im Februar 2014 gemeinsam mit der Jabhat Al-Nusra an einem Angriff auf das Zentralgefängnis in Aleppo. Die genaue Anzahl der kampfbereiten Mitglieder der Junud Al-Sham ist nicht bekannt, sie wird aber derzeit auf mehrere Hundert geschätzt.
Nach dem gegenwärtigen Stand der Ermittlungen betrieb der Beschuldigte Ismet D. gemeinsam mit dem Beschuldigten Emin F. unter dem Deckmantel eines Berliner Moscheevereins ein Netzwerk, über das sie die in Syrien agierende terroristische Vereinigung „Junud Al-Sham“ unterstützten. Neben Ausrüstungsgegenständen sollen die Beschuldigten der Vereinigung Gelder in Höhe von insgesamt über 6.000 � verschafft haben. Darüber hinaus schleusten sie den Ermittlungen zufolge vier russische Staatsangehörige in das syrische Kampfgebiet, wo sich jedenfalls zwei von ihnen, wie geplant, den „Junud Al-Sham“ anschlossen.
Ursprünglich hatte die Generalstaatsanwaltschaft Berlin die Ermittlungen gegen die Beschuldigten wegen des Verdachts der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat (§ 89a StGB) geführt. Am 26. Juni 2015 hat die Bundesanwaltschaft das Ermittlungsverfahren der Generalstaatsanwaltschaft Berlin übernommen und in der Folge beim Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs neue Haftbefehle gegen die Beschuldigten erwirkt.