
Energetisch wirksame Sanierungen werden in Baden-Württemberg seit 1. August so stark finanziell gefördert wie noch nie. Sowohl die Förderbeträge als auch die Tilgungszuschüsse der L-Bank Baden-Württemberg sind nochmals erhöht worden. Die Energieagentur Main-Tauber-Kreis ist seit langem mit der Förderberatung im Kreis betraut und unterstützt und berät interessierte Bürger auch weiterhin zu diesem Thema. „Man war schon in der Vergangenheit des Öfteren der Meinung `Mehr geht eigentlich nicht!`, aber die Landesbank schafft es doch immer wieder, die ohnehin guten und bundesweit gültigen Bedingungen der KfW-Bank nochmals zu verbessern“, zeigt sich Geschäftsführer Frank Künzig von der Energieagentur hochzufrieden.
Konkret sieht dies im Kreditprogramm so aus, dass die Obergrenze für die Fördersumme von 75.000 auf 100.000 Euro pro Wohneinheit erhöht wurde. Gleichzeitig erhalten Sanierer einen Tilgungszuschuss, der sich je nach Effizienzhausstandard zwischen 13,5 Prozent der Fördersumme beim Effizienzhaus 115 und 32,5 Prozent bei Erreichen des Effizienzhausstandards 55 bewegt. Die Zahlen geben hier Auskunft über die Relation zum derzeitig gesetzlich geforderten Neubaustandard. So ist ein Effizienzhaus 115 bezüglich seiner Kennwerte noch um 15 Prozent schlechter als ein gleichartiger Neubau, ein Effizienzhaus 55 dagegen aber um 45 Prozent besser.
Ganz neu ist auch die Tatsache, dass der Tilgungszuschuss nicht mehr nur für den Effizienzhausstandard gezahlt wird, sondern auch für Einzelmaßnahmen in Anspruch genommen werden kann, sofern hier die Kreditlösung gewählt wird. Bei der Zuschusslösung über die KfW-Bank mit einem Zuschuss von zehn Prozent der anrechenbaren Kosten bei einer Obergrenze von 5000 Euro ändert sich hingegen nichts.
Gefördert werden in diesem Zusammenhang alle Maßnahmen, die zu energetischen Einsparungen führen und vordefinierte Mindestwerte berücksichtigen. Dies gilt für die Dämmung von Wänden, Dachflächen und obersten Geschossdecken, genauso aber für den Austausch von Fenstern, Außentüren oder der Heizungsanlage und den Neueinbau einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung.
„Es ist doch fantastisch, wenn ich eine energieeffiziente Sanierung zu solch günstigen Konditionen finanzieren kann und anschließend fast ein Drittel des aufgenommenen Geldes gar nicht mehr zurückzahlen muss“, ist Künzig begeistert. „Dies ist vor allem auch vor dem Hintergrund zu sehen, dass ich mein Gebäude dann so ausgerüstet habe, dass der Energieverbrauch für die Zukunft minimiert wurde.“
Die Förderung kann für alle Gebäude in Anspruch genommen werden, deren Bauantrag oder Bauanzeige vor dem 1. Februar 2002 datiert. Auch dies stellt eine deutliche Verbesserung dar, denn bisher war der 1. Januar 1995 das entscheidende Datum.
Wichtig ist in diesem Zusammenhang nach wie vor, dass für die Beantragung vor Ausführungsbeginn und zur Unterzeichnung des Mittelverwendungsnachweises nach Abschluss der Arbeiten ein Energieberater eingesetzt wird. Dieser bewertet gegebenenfalls verschiedene Möglichkeiten, berechnet den zu erreichenden Standard und füllt mit den beantragenden Gebäudebesitzern auch die notwendigen Anlagen zu den Bankformularen aus. In den meisten Förderprogrammen muss ein Energieberater die Maßnahme auch während der Ausführung überwachen, um Fehler zu vermeiden, die zu Schäden führen könnten oder nicht den gewünschten Erfolg bringen.
Auch die Banken der Region haben sich auf die Situation eingestellt. Als „durchleitende Hausbanken“ verfügen sie über entsprechend fortgebildete Mitarbeiter, für die die Beantragung von Förderkrediten bei KfW- oder L-Bank mittlerweile zum Tagesgeschäft gehört und die hier unkompliziert und mit viel Fachkompetenz unterstützen.
Letztendlich dürfte auch das Bauhandwerk von den verbesserten Möglichkeiten profitieren. Handwerker, die sich insbesondere auf energetisch wirksame Sanierungen spezialisiert haben, sind aber bereits heute schon gut ausgelastet. Daher handelt nach Meinung der Energieagentur vorausschauend, wer die Vorbereitungen zur Durchführung früh und koordiniert angeht.
INFO:
Infos zu Energie- und Fördermittelberatung sowie zur Terminvereinbarung bietet die Energieagentur auf ihrer Homepage www.ea-main-tauber-kreis.de unter der Rubrik „Energieberatung“ oder unter der Telefonnummer 09341/82-5813 an.