Die Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am (heutigen) Dienstag der Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik (ZLS) zugestimmt. Neben der Anpassung des bisherigen Vertragstextes an den aktuellen Rechtsrahmen sieht die Änderung neue Aufgabenbereiche für die ZLS vor.
Dazu zählen unter anderem die Zulassung von Prüfstellen für Tanks, die nach gefahrgutrechtlichen Vorschriften auf der Straße, bei der Eisenbahn oder in der Binnenschifffahrt eingesetzt werden, sowie die gegenseitige Anerkennung von Prüfstellen anderer Vertragsstaaten im Bereich der Gefahrgutbeförderung. Auf diese Weise sollen nach Vorstellung der Länder Zulassung und Überwachung zentral gesteuert werden. Die Kosten hierfür werden weitestgehend durch Gebühreneinnahmen gedeckt, sodass nur ein relativ geringer jährlicher Mehraufwand für Niedersachsen von rund 2.300 Euro ab 2026 erwartet wird.
Darüber hinaus soll auch die Marktüberwachung im Bereich pyrotechnischer Gegenstände und Explosivstoffe Bestandteil der Aufgaben der ZLS werden und damit die Länder entlasten. So wird die ZLS künftig Expertinnen und Experten des Sprengstoffrechts in die EU-Gremien entsenden und zum Beispiel auch Einspruch gegen harmonisierte Normen einlegen oder Risikobeurteilungen bei Produktproblemen abgeben. Die zusätzlichen Kosten in Höhe von 19.000 Euro im Jahr, die Niedersachsen für diese Entlastung durch die ZLS entstehen, sind bereits im Haushaltsaufstellungsverfahren 2025 angemeldet worden. Die Gesamtkosten für die ZLS belaufen sich für Niedersachsen damit auf 178.000 Euro in 2025 und 180.000 Euro ab 2026.
Zudem sollen Aufgaben, die die ZLS bereits faktisch wahrnimmt, in das Abkommen übernommen werden. Dazu gehören beispielsweise die Koordinierung der Geräteuntersuchungsstellen und die Unterstützung der Länder bei Amtshilfeersuchen.
Hintergrund:
Die ZLS ist eine von den Ländern gemeinsam eingerichtete und finanzierte Stelle beim Bayerischen Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz. Ihre Aufgaben, Finanzierung und Organisation sowie die Mitwirkungsrechte der Länder, sind in einem Abkommen geregelt, das am 1. Mai 1997 in Kraft getreten ist und zuletzt durch das Änderungsabkommen vom 20. Juli 2015 geändert wurde. Sie übernimmt Aufgaben aus den Bereichen der Produktsicherheit, der überwachungsbedürftigen Anlagen, des Gefahrgutrechts und der Rohrfernleitungsanlagen. Zusätzlich stellt sie für die Länder die Vertretungen in EU-Gremien zur Marktüberwachung sicher.
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