Konkretisierung der Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten im Jahr 2025

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
The Schloss Sanssouci Segmented  - BernardoUPloud / Pixabay
BernardoUPloud / Pixabay

Der Beauftragte für Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften gibt die Kriterien zur Förderung von religionsübergreifenden Projekten in der Senatsverwaltung für Kultur und Gesellschaftlichen Zusammenhalt bekannt.

Förderschwerpunkte

Die öffentlichen Diskurse spiegeln wider, dass verstärkt Dialog-, Verständigungs- und Begegnungsformate benötigt werden, um in der gesellschaftlichen Vielfalt den Zusammenhalt zu unterstützen. Für das Haushaltsjahr 2025 werden deshalb Förderkriterien für die religionsübergreifende Zusammenarbeit und den Dialog der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften ausgeschrieben.

Für das Förderjahr 2025 sollen insbesondere Projekte gefördert werden, die innovative Formate auf Social Media anbieten, die sich an junge Menschen richten (18-30 Jahre) und die auf die Beteiligung von religiösen und weltanschaulichen Akteuren abzielen, die zurzeit nicht in der religionsübergreifenden Zusammenarbeit engagiert sind. Übergeordnetes Ziel ist es, Projekte zu fördern, die durch religionsübergreifende Zusammenarbeit einen relevanten Beitrag zum gesellschaftlichen Zusammenhalt und damit zur Demokratie- und Toleranzstärkung leisten.

Antragstellende

Anträge können durch Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften, religiöse Dialog- und Verständigungsnetzwerke sowie in Kombination mit diesen Antragstellenden auch zivilgesellschaftliche Akteure gestellt werden.

Förderhöhe

Die förderfähigen Kosten sind nach Abzug der Eigenmittel auf einen Fehlbetrag in Höhe von 100.000 Euro je Projektvorhaben gedeckelt. Der Einsatz von mindestens 10% Eigenmitteln wird vorausgesetzt.

Bewerbungsverfahren

Die Antragstellenden haben einen schriftlichen Antrag einzureichen, der neben der Projektbeschreibung auch einen Kosten- und Finanzierungsplan enthält. Das in diesem Antrag beschriebene Projekt wird auf seine Förderfähigkeit hin geprüft und eine Auswahl unter den Antragstellenden getroffen.

Die Zuwendungen werden als freiwillige Leistungen gemäß § 23 LHO i. V. m. § 44 LHO vergeben. Es besteht kein Anspruch auf Förderung.

Die ausführlichen Informationen zu den Förderkriterien und die aktuellen Antragsformulare sind auf unseren Webseiten veröffentlicht.

Die Abgabefrist wird bis zum 31. Oktober 2024 verlängert.

Bewerbungen richten Sie bitte zunächst digital an bkrw-projekte@kultur.berlin.de . Bitte vergewissern Sie sich vor Fristablauf über den Zugang der Anträge.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

Faktencheck: Tauben sind keine Ratten der Lüfte!