Maßgebliche Änderungen in den Zuständigkeiten im Bereich des Geldwäschegesetzes und des Waffenrechts – Landeskabinett gibt Änderung der ZustVO-Wirtschaft zur Verbandsbeteiligung frei

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Das Landeskabinett hat am (heutigen) Montag „grünes Licht“ für die Verbandsbeteiligung zur Änderung der ZustVO-Wirtschaft gegeben. Hinter der Abkürzung verbirgt sich die „Verordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Wirtschaftsrechts sowie in anderen Rechtsgebieten“. Geändert werden soll sie, weil es maßgebliche Entwicklungen im Bereich des Geldwäscherechts – im so genannten Nicht-Finanzsektor – und im Bereich des Waffenrechts gibt. Im Laufe der Jahre haben sich in beiden Bereichen die Aufgaben immer komplexer gestaltet, gleichzeitig sind die Anforderungen – etwa an die Aufsichtsbehörden – deutlich gestiegen.

Jetzt soll eine Zentralisierung und Spezialisierung der Aufgabenwahrnehmungen erfolgen, um die Vorgaben besser einhalten, kontrollieren und die Aufsicht effektiver gestalten zu können. Durch die Änderung im Bereich des Geldwäscherechts soll die Aufsicht über den Nicht-Finanzsektor nach dem Gesetz über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten von Landkreisen und kreisfreien Städten zentralisiert und ins niedersächsische Wirtschaftsministerium (MW) verlagert werden. Die Kommunen werden von der Aufgabe der Geldwäschepräventionsaufsicht befreit und entlastet.

Ferner hatte die Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen Spitzenverbände mit Blick auf das Waffenrecht angeregt, die Zuständigkeiten im gewerblichen Waffenrecht (Zuständigkeit des MW) entsprechend der Regelungen im nicht-gewerblichen Waffenrecht – hier liegt die Zuständigkeit im Innenministerium – den Landkreisen und kreisfreien Städten zu übertragen. Dadurch würde, wie man in der Verwaltung sagt, eine so genannte „Behördenidentität“ hergestellt, sprich: die Zuständigkeiten für das gewerbliche und das nicht-gewerbliche Waffenrecht würden an einer Stelle bei den größeren Verwaltungseinheiten und damit bei den zentralen fachkundigen Stellen gebündelt. Kleinere Kommunen würden von den Aufgaben entlastet. Für Bürgerinnen und Bürger und für Gewerbetreibende würde mit der Zusammenlegung der waffenrechtlichen Zuständigkeiten an zentralen Stellen die Handhabung einheitlicher und übersichtlicher, die Regelung würde damit insgesamt bürgerfreundlicher.

Bei Fragen zu dieser Kabinetts-Presseinformation wenden Sie sich bitte an das zuständige Ministerium pressestelle@mw.niedersachsen.de.

Quelle : Niedersachsen.de

Bilder: Titel Symbolbilder Niedersachsen by Pixabay.com / Niedersachsen.de

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