Missbrauch von Kindern in Wertheim gemeinsam verhindern

Wertheimer Stadtverwaltung und Vereine setzen neues Gesetz um

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Oberbürgermeister Stefan Mikulicz (oben) und die Vereinsvertreter Jürgen Merz und Markus Klein sowie der stellvertretende Leiter des Jugendamtes Dr. Michael Lippert (von links)

Das Bundeskinderschutzgesetz hat die Gesetzeslage rund um den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch verschärft. So müssen zum Beispiel ehrenamtliche Übungsleiter in Sportvereinen künftig unter bestimmten Voraussetzungen ihre Unbedenklichkeit durch die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses nachweisen. Das neue Konzept stellten in einem Pressegespräch Oberbürgermeister Stefan Mikulicz, Dr. Michael Lippert, stellvertretender Leiter des Kreisjugendamtes, Uwe Schlör-Kempf von der Stadtverwaltung sowie Wertheimer Vereinsvertreter vor.

Diese Neuerung war bereits Thema im Vereinsgespräch im November letzten Jahres und hat viele Fragen aufgeworfen – vor allem die nach der konkreten Handhabung in den Vereinen. Dazu folgte eine vertiefende Veranstaltung mit Vereinsvertretern am 18. Juni. Ergebnis ist die Vereinbarung eines „Wertheimer Wegs“ bei der Umsetzung der neuen Kinderschutz-Bestimmungen. Das modellhaft auch für andere Kommunen entwickelte Verfahren stellt sicher, dass einerseits der Schutzauftrag in vollem Umfang umgesetzt wird, die Vereine aber andererseits dabei unterstützt und entlastet werden.


Neues Bundeskinderschutzgesetz

Als Träger der öffentlichen Jugendhilfe ist die Landkreisverwaltung, vertreten durch das Kreisjugendamt, verpflichtet, mit allen Vereinen im Kreis Vereinbarungen über die Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes (§ 72a, Absatz 3) zu schließen. Das neue Gesetz regelt, dass einschlägig vorbestrafte Personen nicht in der ehrenamtlichen Kinder- und Jugendarbeit eingesetzt werden dürfen. Dabei werden nicht alle Ehrenamtlichen generell unter Generalverdacht gestellt, sondern die Vereine müssen anhand eine Prüfschemas das Gefährdungspotential einschätzen. Relevante Kriterien sind dabei Art, Intensität und Dauer der Kontakte mit Kindern und Jugendlichen in der Vereinsarbeit.

Von Ehrenamtlichen, bei denen die Prüfung ein theoretisches Gefährdungspotential ausweist, muss der Verein die Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses verlangen und die Einsichtnahme in das Führungszeugnis dokumentieren. Wenn ein Ehrenamtlicher nur kurzfristig oder als Vertretung im Verein mitwirkt, reicht in der Regel eine Selbstverpflichtungserklärung aus.


Umsetzung in Wertheim

Die Begeisterung unter den Vereinsverantwortlichen über den zusätzlichen Aufwand, der mit diesen neuen Regelungen verbunden ist, hält sich in Grenzen. Grundsätzlich nehmen sie den Schutzauftrag ernst und sind bereit, die neuen Vorgaben umzusetzen. Gleichzeitig aber fürchten sie zusätzliche Bürokratie und vor allem heikle Diskussionen und Konfrontationen mit den ehrenamtlich Tätigen. Wie geht man zum Beispiel mit dem denkbaren Fall um, dass ein Ehrenamtlicher einen Eintrag in das Führungszeugnis hat aufgrund eines Delikts, das nicht den Kinder- und Jugendschutz tangiert (zum Beispiel Einbruch, Diebstahl, Fahrerflucht, Körperverletzung)? Deshalb hat man für Wertheim ein Modell entwickelt, das eine neutrale Kontaktstelle in der Stadtverwaltung alternativ zum Verein mit der Einsichtnahme des Führungszeugnisses beauftragt. Damit werden die Vereine unterstützt und entlastet.

Der Ablauf des Verfahrens in Wertheim sieht vor:

  • Das Kreisjugendamt stellt den Vereinen verschiedene Arbeitshilfen zur Verfügung (Prüfschema, Dokumentationsblatt, Selbstverpflichtungserklärung, Vereinbarung mit dem Jugendamt). Sie stehen auf der Internetseite der Stadt Wertheim unter www.wertheim.de/Aktuelle+Vereinsinfos zum Herunterladen zur Verfügung.
  • Die Vereinsverantwortlichen prüfen, welche Ehrenamtlichen rein theoretisch ein Gefährdungspotential haben.
  • Ehrenamtliche, die um Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses gebeten werden, beantragen dieses im Bürger-Service-Zentrum des Rathauses. Das Führungszeugnis gibt es bei Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des ehrenamtlichen Engagements durch den Verein kostenlos.
  • Das erweiterte Führungszeugnis wird nun entweder den Vereinsverantwortlichen oder der neutralen Kontaktstelle in der Verwaltung vorgelegt.
  • Auf einstimmige Empfehlung der Vereine übernimmt dieses Funktion Uwe Schlör-Kempf, Leiter der Abteilung Kinder, Jugend, Sport, Vereine.
  • Die Kontaktstelle in der Veraltung nimmt Einsicht in das Führungszeugnis, informiert den Verein über die Unbedenklichkeit und dokumentiert diesen Schritt.

Die Umsetzung der neuen Bestimmungen des Bundeskinderschutzgesetzes betrifft in Wertheim rund 80 Vereine mit Jugendarbeit und etwa 500 Ehrenamtliche, die sich in den Bereichen Betreuung und Übungsbetrieb engagieren.


Fazit

Der „Wertheimer Weg“ bei Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetztes hat folgende wichtigen Etappenmerkmale:

  • Offensive Thematisierung und damit Sensibilisierung
  • Vertiefung in einem Workshop mit Vereinen mit Jugendarbeit
  • Bereitstellung von Arbeitshilfen des Jugendamts
  • Einrichtung einer Kontaktstelle in der Verwaltung

Wertheim ist die erste Stadt im Landkreis, die das Thema „Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch in Vereinen“ offensiv und gemeinsam mit den Vereinen angeht. Das in Wertheim entwickelte Verfahren und hier besonders die Einrichtung einer Kontaktstelle sieht das Kreisjugendamt als richtungsweisend und vorbildlich an. Vor allem macht das Wertheimer Beispiel deutlich, dass Stadtverwaltung und Vereine bei diesem wichtigen Thema als Verantwortungsgemeinschaft agieren.

Eltern, die ihre Kinder und Jugendlichen Vereinen anvertrauen, können sicher sein, dass der Schutzauftrag in Wertheim ernst genommen wird. Die konsequente und koordinierte Umsetzung des neuen Bundeskinderschutzgesetzes wird zu einem zusätzlichen Qualitätsmerkmal guter Vereinsarbeit in Wertheim.

Weitere Informationen erteilen Uwe Schlör Kempf, Stadtverwaltung Wertheim, Telefon 09342/301-310, E-Mail: uwe.schloer-kempf@wertheim.de sowie Dr. Michael Lippert, Jugendamt des Landratsamts Main-Tauber-Kreis, Telefon 09341/82-5481, E-Mail: michael.lippert@main-tauber-kreis.de.