Hildesheim (ots)
(jul) Am heutigen Tage gegen 10:30 Uhr hat ein 55-jähriger Geschädigter aus Hildesheim sein hochwertiges E-Bike im Park der Steingrube ungesichert abgestellt und hielt sich nur wenige Schritte entfernt davon auf. Der im Nahbereich befindliche Täter beobachtete offenbar diese Situation. In einem günstigen Augenblick stieg dieser schließlich auf das E-Bike und entfernte sich in Richtung Einumer Straße. Bei der späteren Sachverhaltsaufnahme durch die Hildesheimer Polizei konnten Zeugen Hinweise zur Identität des Täters vorbringen, die letztendlich einen dringenden Tatverdacht gegen einen 44-jährigen Hildesheimer begründeten.
Mit dem Ziel das entwendete E-Bike als Sachbeweis sicherzustellen, wurde eine durch die Staatsanwaltschaft und Amtsgericht Hildesheim mündlich angeordnete Wohnungsdurchsuchung umgesetzt. Dabei wurde der Beschuldigte mit der beschriebenen Täterbekleidung angetroffen, das Fahrrad allerdings nicht vorgefunden. Der weitere Verbleibt des Diebesgutes wird nun Teil der Ermittlungen zum begangenen Diebstahl beim Zentralen Kriminaldienst in Hildesheim sein. Der Beschuldigte wurde anschließend in seiner Wohnung aus den polizeilichen Maßnahmen entlassen.
Ein weiterer Fahrraddiebstahl ereignete sich gegen 13:15 Uhr auf einem Grundstück in der Einumer Straße in Hildesheim. Anwohner bemerkten einen unbekannten Mann auf dem komplett umzäunten Hinterhof. Dieser nahm ein dort ungesichertes Fahrrad, warf dieses über den Zaun zur Einumer Straße und flüchtete. Der 47-jährige Zeuge verließ unmittelbar seine Wohnung und lief dem Täter hinterher. Zudem konnte er ein Bild vom Täter mit seinem Mobiltelefon erstellen.
Nach Eingang der Meldung bei der Polizei machten sich mehrere Streifenwagen auf die Suche nach dem mittlerweile aus den Augen verlorenen Verdächtigen. Das entwendete Fahrrad hatte dieser in der Schillerstraße zurückgelassen, als er die Verfolgung durch den Zeugen bemerkte. Nur wenige Minuten später konnte die ebenfalls eingesetzten Beamt*Innen der Autobahnpolizei eine männliche Person in der Bahrfeldstraße feststellen, auf die die Personenbeschreibung zutraf. Auch hier kam es zu einer kurzen fußläufigen Verfolgung durch die eingesetzten Beamt*Innen und schließlich zur Festnahme in einem Hinterhof. Durch das vom Zeugen gefertigte Bild konnte diese Person eindeutig als Täter identifiziert werden. Gegen den 40-jährigen Hildesheimer wurde ein Strafverfahren wegen besonders schweren Fall des Diebstahls eingeleitet. Auf Grund fehlender Haftgründe musste die Person vor Ort entlassen werden.
In diesem Zusammenhang rät die Polizei Hildesheim Fahrräder stets in geeigneter Form gegen Wegnahme zu sichern. Wie man gut aus den geschilderten Sachverhalten entnehmen kann, werden die Taten oft unter Ausnutzung einer günstigen Gelegenheit und einer besonderen Dreistigkeit begangen. Eine Sicherung lässt derartige Gelegenheiten nicht zu und macht es den potentiellen Langfingern wesentlich schwerer.
Weitere Zeugen zu den Taten werden gebeten sich bei der Polizei Hildesheim zu melden.
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