
Auf den Erddeponien im Main-Tauber-Kreis darf außer Erdaushub nun auch wieder reiner Dachziegelschutt und Betonabbruch bis zu einer Kantenlänge von 20 Zentimetern für den Wegebau angenommen werden. Damit konnte auf Rückfrage der Arbeitsgemeinschaft Deponien beim Umweltministerium Baden-Württemberg eine Lockerung der bestehenden Regeln erreicht werden. Der mineralische Bauabbruch für den Deponiewegebau darf jedoch keine Putz- oder andere Anhaftungen aufweisen.
Für alle anderen vermischten Bauschuttfraktionen stehen im Main-Tauber-Kreis auf den Erddeponien und den Recyclinghöfen Container zur Entsorgung bereit. Es fallen jeweils Gebühren an, die der Erzeuger tragen muss. Nach dem Kreislaufwirtschaftsgesetz sind alle Erzeuger und Besitzer von Abfällen verpflichtet, diesen nach Möglichkeit verwerten zu lassen. Deshalb muss Bauschutt im Main-Tauber-Kreis in die Container auf den Erddeponien oder Recyclinghöfen geworfen werden. Von dort wird er zu speziellen Recyclinganlagen gebracht. Ebenso können natürlich bei größeren Baumaßnahmen Spezialfirmen durch den Bauherrn mit der Entsorgung von Bauschutt beauftragt werden. Die Ablagerung auf einer Deponie kommt bei allen Abfallarten nur dann in Frage, wenn es keine Verwertungsmöglichkeit gibt.
Vielen Bürgern ist nicht bekannt, dass im Main-Tauber-Kreis bereits in den Jahren 2003 und 2004 aufgrund der Vorgaben der landesweit gültigen Deponieverordnung aus allen früheren Bauschuttplätzen Erddeponien werden. Auf den Erddeponien im Main-Tauber-Kreis dürfen seitdem im Regelfall ausschließlich unbelastete mineralische Abfälle, also Erdaushub, angeliefert werden. Der jeweilige Abfallerzeuger muss den Nachweis erbringen, dass das Material nicht belastet ist. Auch dies sieht die Deponieverordnung vor.
Für Rückfragen steht die Abfallberatung des Main-Tauber-Kreis unter der Telefonnummer 09341/82-5969 zur Verfügung.
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