Menschen mit einer Behinderung können bei bestimmten vorhandenen Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis eine Wertmarke als Fahrschein für den öffentlichen Personenverkehr in Anspruch nehmen. Ab dem 01.01.2025 erhöht sich die Eigenbeteiligung für die unentgeltliche Wertmarke von derzeit 91 Euro im Jahr bzw. 46 Euro für 6 Monate auf 104 Euro pro Jahr bzw. 53 Euro für ein halbes Jahr. Die Erhöhung wurde dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (LAGeSo) vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit Schreiben vom 02.12.2024 mitgeteilt.
Die Höhe der Eigenbeteiligung wird vom BMAS festgelegt und richtet sich nach der dort ermittelten Bezugsgröße bzw. Rechengröße der Sozialversicherung. Die letzte Anpassung erfolgte im Januar 2021.
Für Inhaber einer bereits ausgegebenen Wertmarke, deren Gültigkeitszeitraum im Jahr 2024 beginnt und den 01.01.2025 einschließt, wird der neue Betrag erst mit der Ausgabe der darauffolgenden Wertmarke erhoben.
Mit bereits getätigten Überweisungen für Wertmarken, deren Gültigkeit erst im neuen Jahr beginnt, wird wie folgt verfahren: Bei Überweisung von 91 Euro wird die Wertmarke für 6 Monate ausgestellt und der Differenzbetrag von 38 Euro zurückerstattet. Bei Einzahlung von 46 Euro wird eine Nachforderung versandt.
Weitere Informationen zur Wertmarke:
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