
Berlin – Sollten Bundesligaspiele unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden, können Fans nach Einschätzung von Verbraucherschützern ihr Geld für die Tickets zurückverlangen. „Das gilt auch dann, wenn in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen etwas anderes steht“, sagte Oliver Buttler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dem Tagesspiegel (Dienstagausgabe). Klauseln, die Kunden verpflichten sollen, auch bei höherer Gewalt zu zahlen, obwohl sie keine Gegenleistung bekommen, sind unwirksam, meint der Verbraucherschützer. Das gelte auch für Geisterspiele in der Fußball-Bundesliga. „Die Clubs sparen die Kosten für Ordner und Reinigungspersonal, dann müssen sie den Fans die Ticketkosten erstatten“, betonte Buttler.
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