Wiederaufnahmeförderung für das 2. Halbjahr 2025 ausgeschrieben

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Berliner Künstlerinnen und Künstler sowie Freie Berliner Gruppen können sich nun bis zum 18. Februar 2025 um eine Wiederaufnahmeförderung bewerben. Die Vergabe der Fördermittel erfolgt unter dem Vorbehalt der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel. Institutionen, die insbesondere für und mit der Freien Szene Berlins arbeiten, sind ebenfalls antragsberechtigt.

Die Wiederaufnahmeförderung steht allen Kunstsparten zur Verfügung. Gefördert werden Wiederaufnahmeprozesse (Proben und Aufführungen) von Einzel- und Gruppenprojekten. Ziel ist es, die bestehenden und erfolgreichen Produktionen/Vorhaben der Freien Berliner Szene einem größeren Publikum zugänglich zu machen und die Entwicklung der künstlerischen Arbeiten bzw. der Künstlerinnen und Künstler damit nachhaltiger zu fördern. Es kann eine Unterstützung für Wiederaufnahmen beantragt werden, die im 2. Halbjahr 2025 realisiert werden. Die maximale Antragssumme beträgt 30.000 Euro pro Projekt.

Bewerbungsschluss ist der 18. Februar 2025 um 15:00 Uhr.

Die Vergabe der Mittel erfolgt auf der Grundlage der Empfehlungen einer Jury.

Das Informationsblatt zur Ausschreibung sowie der Link zum Online-Formular können auf unserer Webseite aufgerufen werden.

Quelle : Berlin.de

Bilder: Titel Symbolbilder Berlin by Pixabay.com / Berlin.de

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