ZOLL : Bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel- und Gaststättengewerbe

Zoll deckt Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung auf

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Hotel Dummy
niekverlaan / Pixabay

2.700 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) prüften am 18. und 19. Juni 2015 bundesweit im Hotel- und Gaststättengewerbe. Sie kontrollierten 4.700 Objekte, befragten über 18.000 Personen zu ihren Arbeitsverhältnissen und nahmen in 1.300 Fällen die Geschäftsunterlagen genauer unter die Lupe. Neben allen betroffenen Rechtsgebieten wie zum Beispiel Sozialversicherung, Ausländerbeschäftigung und Sozialleistungen umfassten die Prüfungen auch den Mindestlohn.

Insgesamt leiteten die FKS-Einheiten 261 Ermittlungsverfahren, davon 89 Straf- und 172 Ordnungswidrigkeitenverfahren, gegen Arbeitgeber und Arbeitnehmer ein.

Gegenstand der Strafverfahren sind im Wesentlichen das Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, Leistungsmissbrauch, Urkundenfälschung und illegaler Aufenthalt ohne Aufenthaltstitel.

Die eingeleiteten Ordnungswidrigkeitenverfahren betreffen Meldepflichtverletzungen, das Nichtmitführen von Ausweispapieren, die Beschäftigung ohne Arbeitsgenehmigung sowie Verstöße gegen das Mindestlohngesetz.

In über 2.200 Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen notwendig, insbesondere wegen Hinweisen auf Unterschreitung des gesetzlichen oder branchenbezogenen Mindestlohns, auf Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen, unrechtmäßigen Bezug von Arbeitslosengeld und illegale Ausländerbeschäftigung.