Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – 5.000 Euro Strafe wegen illegaler Ausländerbeschäftigung

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

Servicekraft im Café ohne Arbeitserlaubnis angestellt

Weil sie eine mazedonische Staatsangehörige über einen Zeitraum von rund einem halben Jahr ohne die erforderliche Arbeitsgenehmigung in ihrem Café als Servicekraft beschäftigt hatte, verurteilte das Amtsgericht Lörrach eine Unternehmerin aus Weil am Rhein Mitte Oktober 2019 zur Zahlung einer Geldbuße von 5.000 Euro.

Ermittlungen der Beamten des Hauptzollamts Lörrach hatten den Verstoß aufgedeckt. Die Angestellte hatte zwar über einen Aufenthaltstitel verfügt, die Berechtigung zur Ausübung einer Beschäftigung galt jedoch ausdrücklich nur für ein einzelnes anderes Unternehmen, nicht für das Café der Weilerin. Diese hatte angegeben, die Einstellung sei durch ihren Ehemann erfolgt, da sie selbst sich zum betreffenden Zeitpunkt um die Pflege der Schwiegermutter habe kümmern müssen. Er habe sich in den Bestimmungen wenig ausgekannt. Das Vorgehen des Ehemanns musste sie sich dennoch zurechnen lassen.

Die Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer ohne einen Aufenthaltstitel, der zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt, stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Da der betroffenen Geschäftsfrau lediglich Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden konnte, sie überwiegend geständig war und ihre Servicekraft von Beginn an zur Sozialversicherung angemeldet hatte, hielt das Gericht eine Geldbuße in Höhe von 5.000 Euro für angemessen. Das Urteil ist inzwischen rechtskräftig.

[ad_2]

Quelle : Zoll.de

https://wertheimerportal.de/eilmeldung-kaminbrand-in-wertheim-08-03-2016-bildergalerie-und-video/

S RAY PreSale Store