
Ort
Dortmund
Frist
31.12.2018
Ausbildung zur Kauffrau oder zum Kaufmann für Büromanagement
Das Hauptzollamt Dortmund stellt zum 1. September 2019 sechs Ausbildungsplätze zur Verfügung.
Anforderungsprofil
Folgende Voraussetzungen müssen Sie erfüllen:
- mittlerer Bildungsabschluss (mittlere Reife) oder Hauptschulabschluss mindestens mit der Note „gut“ in den Fächern Deutsch und Mathematik
- noch keine abgeschlossene Berufsausbildung
- keine Eintragungen im Führungszeugnis
Wir erwarten von Ihnen:
- Leistungsbereitschaft
- Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit
- Flexibilität
- Belastbarkeit
- zielorientiertes Arbeitsverhalten
- Teamfähigkeit
Ausbildung
Die Ausbildung dauert drei Jahre.
Neben der attraktiven Vergütung bieten wir Ihnen eine praxisnahe Ausbildung mit modernen Arbeitsbedingungen. So schaffen wir die bestmöglichen Rahmenbedingungen für einen erfolgreichen Abschluss Ihrer Ausbildung und einen guten Start in die Berufswelt!
Wir setzen auf eine Ausbildung, die Theorie und Praxis verknüpft. Die praktische Ausbildung findet in Dortmund und Umgebung statt und wird durch dienstbegleitende Unterweisungen in Bildungs- und Wissenschaftszentren der Bundesfinanzverwaltung in Krefeld und Münster, örtlich auch in Duisburg, ergänzt. Die theoretische Ausbildung findet als begleitender Berufsschulunterricht beim Kuniberg Berufskolleg in Recklinghausen statt.
Als Wahlqualifikation sind für die bei der Zollverwaltung angebotenen Ausbildungsplätze die Module „Verwaltung und Recht“ sowie „Personalwirtschaft“ zu belegen.
Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbildung besteht kein Anspruch auf Übernahme in ein Beschäftigungsverhältnis.
Ausbildungsvergütung
Die monatliche Ausbildungsvergütung beträgt derzeit nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes, abhängig vom Ausbildungsjahr, circa 1.018 bis 1.114 Euro (brutto).
Bewerbung
Bei Interesse richten Sie Ihre Bewerbung bis zum 31. Dezember 2018 an:
Hauptzollamt Dortmund
Bewerbung
Semerteichstraße 47-49
44141 Dortmund
Ihrem Bewerbungsschreiben fügen Sie bitte folgende Unterlagen bei:
- einen tabellarischen Lebenslauf
- Kopien sämtlicher Schulabgangs- und Prüfungszeugnisse (bei noch nicht erworbenem Schulabschluss eine Kopie der letzten beiden Schulzeugnisse) und eventueller Praktikumsbescheinigungen
- Einverständniserklärung der gesetzlichen Vertreterin oder des gesetzlichen Vertreters beziehungsweise der Erziehungsberechtigten (bei Minderjährigen)
sowie gegebenenfalls
- Ablichtung des Schwerbehindertenausweises und/oder des Bescheids über die Gleichstellung als schwerbehinderter Mensch
Die Ausbildungsoffensive der Bundesregierung soll Schulabgängerinnen und Schulabgängern eine erste Berufsausbildung ermöglichen; andere Bewerberinnen und Bewerber können bei Bedarf nachrangig berücksichtigt werden.
Das Ausbildungsverhältnis bestimmt sich nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 in seiner jeweiligen Fassung sowie nach den Vorschriften der Tarifverträge für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) – Allgemeiner Teil und Besonderer Teil BBiG -, beide vom 13. September 2005, sowie den diese ergänzenden, ändernden oder ersetzenden Tarifverträge in der für den Bereich des Bundes jeweils geltenden Fassung.
Die Zollverwaltung fördert die Gleichstellung von Frauen und Männern nach dem Bundesgleichstellungsgesetz.
Bewerbungen von schwerbehinderten Menschen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt, von ihnen wird nur ein Mindestmaß an körperlicher Eignung verlangt.
Wir freuen uns über Bewerbungen von Menschen aller Nationalitäten.
Ansprechpartner
Als Ansprechpartner steht Ihnen gern zur Verfügung:
Frau Zierke
Telefon: 0231 9571-1113
Herr Bretthauer
Telefon: 0231 9571-1114
Wir freuen uns auf Sie!
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