Zollermittlungen führen zu Verurteilung
Nach Ermittlungen des Hauptzollamts Lörrach wurde eine 40-jährige Frau aus dem Landkreis Lörrach wegen Betrugs gegenüber der Agentur für Arbeit vom Amtsgericht Lörrach zu einer Freiheitsstrafe von drei Monaten verurteilt, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Die Zollbeamtinnen und -beamten hatten festgestellt, dass die Frau für zwei Monate Sozialleistungen von der Agentur für Arbeit von mehr als 4.000 Euro bezogen hatte, obwohl sie zeitgleich einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen war und daraus Einkommen erzielte. Dies hatte die Frau der Agentur für Arbeit bewusst verschwiegen.
Bei der Strafzumessung wurden durch das Gericht einschlägige Vorstrafen berücksichtigt.
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