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Finanzkontrolle Schwarzarbeit stellt Verstöße fest

Im Rahmen ihrer Kontrolltätigkeiten in Gastrobetrieben im Regensburger Stadtgebiet deckten Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Regensburg zwei Betrugsfälle auf.

Im ersten Fall stellte sich bei den Überprüfungen heraus, dass in einem Regensburger Gastronomiebetrieb über einen Zeitraum von mehr als zwei Jahren Arbeitnehmer beschäftigt wurden, ohne diese ordnungsgemäß bei den zuständigen Sozialversicherungsträgern anzumelden. Die Löhne für die Beschäftigten zahlten die beiden verantwortlichen Unternehmer teilweise oder komplett schwarz aus.

Ihren Verpflichtungen, die Sozialversicherungsbeiträge rechtzeitig und vollständig zu entrichten, kamen sie nicht nach. Dadurch ersparten sie sich Sozialabgaben in Höhe von rund 58.000 Euro.

Das zuständige Landgericht Regensburg verurteilte den einen Gastronom zu einer Freiheitsstrafe von elf Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Der zweite Verantwortliche erhielt eine Geldstrafe in Höhe von 6.300 Euro. Zusätzlich müssen die beiden Verurteilten die Verfahrenskosten tragen und für die vorenthaltenen Sozialversicherungsbeiträge aufkommen.

Im zweiten Fall trafen die Regensburger Zöllnerinnen und Zöllner im Rahmen einer Kontrollmaßnahme eines Gastronomiebetriebs im Regensburger Stadtgebiet Anfang Januar 2024 einen vietnamesischen Staatsangehörigen ohne Aufenthaltstitel beim Arbeiten in der Küche an.

Bei den anschließenden Ermittlungen stellte sich heraus, dass der Mann bereits mehrfach wegen aufenthaltsrechtlicher Verstöße in Erscheinung getreten war und zuletzt im November 2023 vom Amtsgericht Regensburg zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden ist. Aufgrund der Wiederholungstat ordnete die zuständige Staatsanwaltschaft Regensburg die Festnahme an, um den Beschuldigten bereits am nächsten Tag vor dem Amtsgericht Regensburg anzuklagen. In der Verhandlung wurde der Vietnamese zu einer Freiheitstrafe von vier Monaten ohne Bewährung verurteilt.

Die Ermittlungen gegen den Arbeitgeber wegen Beihilfe zum illegalen Aufenthalt und Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt dauern an.

Quelle : Zoll.de

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