Reisende hatte Waren im Wert von über 10.000 Euro nicht beim Zoll angemeldet
Der Zoll am Bremer Flughafen hat am Sonntag, dem 28. Juli 2024, bei einer 36-jährigen Reisenden mehrere Luxushandtaschen bei der Kontrolle ihres nachgesandten Reisegepäcks entdeckt. Die Frau war bereits Tage zuvor aus Albanien kommend am Bremer Airport eingereist, ein Teil ihres Reisegepäcks hat jedoch erst verspätet den Flughafen in Bremen erreicht.
Bei der Abholung des Gepäckstücks musste die Frau den Zoll passieren. Auf Befragen der Beamten nach dem Kofferinhalt meldete sie keine Waren von Wert an. Die Beamten wollten es jedoch genau wissen und öffneten das Gepäckstück. Darin kamen die Taschen mit dem Label namhafter Luxuswarenhersteller zum Vorschein. Rechnungen für die Taschen konnte die Frau nicht vorweisen. Auch die Schutzbehauptung der Reisenden, die Taschen seinen schon älter und daher wenig wert, nutzte ihr nichts, denn offensichtlich handelte es sich um neuwertige und nicht gefälschte Waren, deren tatsächlicher Wert schnell ermittelt werden konnte.
„Das nachgesandte Reisegepäck muss beim Zoll genauso angemeldet werden wie anderes Reisegepäck auch und natürlich müssen die fälligen Einfuhrabgaben entrichtet werden“, erläuterte Leona Bolte, stellvertretende Leiterin des Hauptzollamts Bremen. „Werden die im nachgesandten Reisegepäck enthaltenden Waren dem Zoll nicht wahrheitsgemäß angemeldet, dann wird neben der Steuer noch ein Zuschlag erhoben oder bei einem Steuerbetrag ab 250 Euro gar ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Schließlich handelt es sich dann um den Versuch der Steuerhinterziehung“, so Bolte weiter.
Im Fall der Luxustaschen wurden Steuern in Höhe von fast 2.400 Euro erhoben. Aufgrund des Steuerbetrags wurde noch vor Ort ein Steuerstrafverfahren eingeleitet. Nach Entrichtung der Steuern wurden der Reisenden die Luxustaschen überlassen.
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