Die Sommerferien stehen kurz bevor. Für die meisten Kinder und Jugendlichen ist dies eine unbeschwerte und erholsame Zeit. Die Ferien sind aber auch die Zeit, in denen eine Anzahl Berliner Schüler:innen im Herkunftsland zwangsverheiratet werden. 496 Fälle von (drohender) Zwangsverheiratung berlinweit hat eine aktuelle Erhebung des Berliner Arbeitskreises gegen Zwangsverheiratungen mit der Senatsverwaltung für Arbeit, Soziales, Gleichstellung und Integration, Vielfalt und Antidiskriminierung für das Jahr 2022 ermittelt. 88 % der vollzogenen Zwangsverheiratungen fanden im Ausland statt, größtenteils während der Ferien. Die meisten Betroffenen sind in Deutschland aufgewachsen.
Bezirksbürgermeister Martin Hikel: „Es ist leider Realität, dass Mädchen und junge Frauen gegen ihren Willen zur Heirat gezwungen werden. Viele von ihnen kehren nie wieder nach Deutschland zurück. Zwangs- und Frühverheiratungen sind Menschenrechtsverletzungen, denen wir uns als Bezirk entschlossen entgegenstellen. Ich will, dass jedes Mädchen und jede Frau ein selbstbestimmtes Leben führen kann. Damit das gelingt, müssen alle die Augen aufhalten – an Schulen und in allen Einrichtungen, in denen Jugendliche unterwegs sind. Deshalb informieren wir Lehrkräfte, Sozialarbeiter:innen und Fachkräfte, wie sie schnell und umfassend helfen können, sollte ihnen ein solcher Fall bekannt werden oder ein Verdacht bestehen. Wenn wir auch nur einen Fall verhindern können, dann hat es sich
gelohnt.“
Es gibt bereits Hilfsangebote für die von Zwangsverheiratung und Heiratsverschleppung betroffenen und bedrohten Jugendlichen. Da die Informationen dazu die Opfer vielfach zu spät oder gar nicht erreichen, hat sich das Bezirksamt in Informationsschreiben mit Handlungsempfehlungen und Hintergrundinformationen an die Fachkräfte der Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen gewandt.
Die Information des Bezirksamts an die Einrichtungen enthält neben einer Handlungsempfehlung auch die direkten Kontakte von Ansprechpartner:innen in Neukölln, Berliner Beratungsstellen sowie eine Information zur Bekämpfung von Frühehen.
Zwangsheirat ist seit 2011 ein Straftatbestand, der in Deutschland mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft wird.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.berlin.de/ba-neukoelln/politik-und-verwaltung/beauftragte/gleichstellung/artikel.149890.php
www.zwangsheirat.de
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