▷ BPOL NRW: Raub im Düsseldorfer Hauptbahnhof – Täter gefasst

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Die Bayerische Polizei - Oberbayern Süd: Schließfächer aufgebrochen
Quelle: Pixabay.com

21.01.2022 – 13:00

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin

Düsseldorf (ots)

Zwei Männer (24, 37) bedrohten unter Anwendung eines Messers drei Obdachlose (39, 52, 38) am Freitagmorgen (21. Januar), um 4.45 Uhr, im Düsseldorfer Hauptbahnhof. Landespolizei und Bundespolizei fahndeten gemeinsam nach den flüchtigen Tätern und fassten sie. Der 24-Jährige wurde entlassen, der 37-Jährige aufgrund eines Haftbefehls festgenommen.

Die 39- und 52-jährigen Deutschen sowie der 38-jährige Mazedonier bemerkten, dass sich jemand an ihren persönlichen Gegenständen zu schaffen machte, während sie an den Schließfachanlagen im Düsseldorfer Hauptbahnhof schliefen. Als sie versuchten den 24-jährigen Marokkaner und den 37-jährigen Algerier davon abzuhalten, klappte einer der beiden ein Messer auf und bedrohte die drei Geschädigten. Der andere nahm eine Tüte mit persönlichen Gegenständen an sich. Im Anschluss flüchteten sie.

Bundespolizisten wurden auf die Situation aufmerksam und befragten die Geschädigten zu den flüchtigen Tätern. Gemeinsam fahndeten Landes- und Bundespolizei nach den zwei Männern und nahmen sie auf dem Worringer Platz vorläufig fest.

Bei der Identitätsfeststellung wurde bekannt, dass beide Männer bereits polizeilich in Erscheinung getreten sind. Bei einer Durchsuchung fanden die Beamten ein Klappmesser sowie einen Schlagstock. Sie stellten die Gegenstände sicher. Der 24-Jährige wurde nach Einleitung des Strafverfahrens wegen des schweren Raubes unter Mitführung eines Messers entlassen. Der 37-Jährige muss sich wegen desselben Tatbestandes verantworten. Er konnte die Dienststelle jedoch nicht verlassen und wurde an eine Justizvollzugsanstalt übergeben.

Die Staatsanwaltschaft Kassel schrieb den Mann wegen des Verschaffens und Überlassens von falschen amtlichen Ausweisen im Rechtsverkehr zum Haftbefehl aus. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt, die er bislang noch nicht vollständig bezahlt hatte und nun eine Ersatzfreiheitsstrafe von 18 Tagen verbüßen muss.

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