20.08.2021 – 09:18
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bochum (ots)
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag (19. August) meldete sich ein 23-Jähriger bei der Bundespolizei, um zu erfragen, ob er gesucht wird. Anschließend wurde eine durch die Staatsanwaltschaft angeordnete DNA-Probe entnommen.
Der syrische Staatsangehörige klingelte gegen 00:15 Uhr an der Wache der Bundespolizei in Bochum. Dort fragte er die Beamten, ob er polizeilich gesucht werde. Er händigte den eingesetzten Bundespolizisten eine Aufenthaltserlaubnis aus. Eine Überprüfung seiner Personalien ergab eine Ausschreibung der Staatsanwaltschaft Trier.
Das Amtsgericht Trier hatte im Dezember 2020 die Entnahme einer DNA-Probe angeordnet, um den Bochumer in einem anderen Ermittlungsverfahren mit Hilfe der DNA identifizieren zu können. Das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Trier hatte den 23-Jährigen bereits im September 2020 wegen unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in drei Fällen, davon in einem Fall in nicht geringen Mengen, verurteilt. Die Jugendstrafe wurde für zwei Jahre zur Bewährung ausgesetzt.
Der junge Mann ließ diese Entnahme freiwillig bei sich durchführen. Anschließend konnte er seinen Heimweg antreten.
*RO
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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