01.07.2021 – 14:07
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Düsseldorf (ots)
Am gestrigen Mittwochnachmittag stellte die Bundespolizei bei der grenzpolizeilichen Einreisekontrolle eines Fluges aus Dubai/ Vereinigte Arabische Emirate einen 35-Jährigen Deutschen fest, der zur Fahndung ausgeschrieben war.
Gegen den am Niederrhein wohnhaften Mann hatte die Staatsanwaltschaft Duisburg im Jahr 2020 einen Untersuchungshaftbefehl wegen Steuerhinterziehung erlassen. Laut diesem soll der 28-Jährige im Jahre 2010 ein Überwachungsgewerbe am Niederrhein angemeldet und mit diesem erhebliche Umsätze und Gewinne erzielt haben, ohne dass er diese dem Finanzamt gegenüber erklärt hatte.
Der Beschuldigte wird heute im Laufe des Tages beim zuständigen Amtsgericht dem Haftrichter zugeführt.
Kurze Zeit später stellte die Bundespolizei einen niederländischen Staatsangehörigen bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Istanbul/ Türkei fest, welcher durch die Staatsanwaltschaft Passau zur Festnahme ausgeschrieben war. Der 28-jährige Mann wurde verurteilt, weil er im Oktober 2019 in Bayern ein PKW geführt hat, ohne in Besitz einer dafür erforderlichen Fahrerlaubnis gewesen zu sein.
Der Beschuldigte zahlte die ihm auferlegte Geldstrafe in Höhe von 1.500 Euro bei der Bundespolizei und konnte so die Ersatzfreiheitsstrafe von 30 Tagen abwenden. Im Anschluss trat er seinen Flug in Richtung Istanbul an.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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