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31.07.2020 – 12:18
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konstanz (ots)
Am Donnerstag, den 30. Juli 2020, wurde ein polnischer Staatsangehöriger bei der Einreise nach Deutschland – am Emmishofer Tor – durch Zollbeamte des Hauptzollamts Singen kontrolliert. Bei der Überprüfung wurde ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Darmstadt festgestellt. Zuständigkeitshalber wurde die Bundespolizei verständigt. Vor Ort wurde der 37-jährige Pole durch die Bundespolizei festgenommen. In der Vergangenheit wurde der Mann wegen mehrfachen gemeinschaftlichen schweren Raubes in Tateinheit mit gefährlicher Körperverletzung zu 8 Jahren und 6 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt. Während der Vollstreckung wurde zum Zwecke der Abschiebung von der Fortführung der Haftstrafe abgesehen. Dem polnischen Staatsbürger wurde befristet die EU- Freizügigkeit aberkannt und die Auflage erteilt, nicht nach Deutschland zurück zu kehren; er erhielt eine förmliche Wiedereinreisesperre. Diese ignorierte er und muss nun die restlichen 1295 Tage in Haft verbüßen. Der Verurteilte wurde in die Justizvollzugsanstalt Konstanz eingeliefert.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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