11.01.2022 – 14:26
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konstanz (ots)
Unter mehrfacher Verwendung anderer Personalien reiste ein irakischer Staatsangehöriger wiederkehrend unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland ein. Bis sein Fingerabdruck ihn bei einem erneuten Einreiseversuch verrät.
Bei der Kontrolle eines Reisebusses am Grenzübergang Konstanz – Autobahn wurde gestern (10. Januar 2022) in den Abendstunden ein irakischer Staatsangehöriger zur Einreise nach Deutschland festgestellt. Die Reisedokumente waren gültig und echt, die Personalien schienen zunächst in Ordnung. Als aber der Fingerabdruck des 28-Jährigen überprüft wurde, kamen drei Ausschreibungen ans Licht. Das Amtsgericht Singen hatte den Gesuchten unter anderen Personalien im April 2020 rechtskräftig aufgrund unerlaubter Einreise in das Bundesgebiet zu einer Geldstrafe von 900,- Euro verurteilt. Im Januar 2021 hatte auch das Amtsgericht Konstanz eine Geldstrafe verhängt, wieder auf andere Personalien derselben Person. Das Strafmaß belief sich hier auf 1500,- Euro. Grund war der Verstoß gegen ein bestehendes Einreise- und Aufenthaltsverbot. Durch die Staatsanwaltschaft Konstanz war der Mann nunmehr seit Monaten zur Vollstreckung der beiden Haftbefehle ausgeschrieben. Durch seinen unverwechselbaren Fingerabdruck überführt räumte er ein, bei vergangenen Taten in Deutschland wiederholt falsche Namen angegeben zu haben.
Die verhängten Geldstrafen (Gesamtsumme: 2400,- Euro) sowie hinzukommende Kosten des Verfahrens in Höhe von 147,50 Euro konnten vor Ort beglichen werden.
Die Weiterreise in das Bundesgebiet wurde dem Mann trotzdem untersagt. Aufgrund einer dritten Ausschreibung wegen eines befristeten Einreise- sowie Aufenthaltsverbots durch die Bundespolizeidirektion Stuttgart wurde er stattdessen in die Schweiz zurückgewiesen. Zusätzlich muss er sich nunmehr einem weiteren Strafverfahren stellen, dieses Mal aufgrund des Versuchs der unerlaubten Einreise entgegen des Einreiseverbots.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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