30.12.2021 – 11:38
Bundespolizeiinspektion Konstanz
Konstanz (ots)
Bei einer Kontrolle in Konstanz – Emmishofer Tor – wurde am Mittwoch (29. Dezember 2021) ein Mann festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war.
Beamte der Bundeszollverwaltung stellten den deutschen Staatsangehörigen bei der Einreise aus der Schweiz nach Deutschland fest. Bei der Überprüfung kam ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Landshut wegen eines Vergehens nach dem Gewaltschutzgesetz zum Vorschein. Zuständigkeitshalber wurde die Bundespolizei verständigt, die den Mann mit zur Dienststelle nahm.
Der 54-Jährige wurde im Sommer dieses Jahres vom Amtsgericht Erding rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 3600 Euro verurteilt. Da der Mann sich bisher der Strafvollstreckung entzogen hatte und sein Aufenthaltsort nicht bekannt war, wurde er per Haftbefehl gesucht. Nach Eröffnung des Haftbefehls konnte der Verurteilte am gestrigen Tag den ausstehenden Betrag inklusive Verfahrenskosten begleichen und seine Reise fortsetzen.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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