20.01.2022 – 12:00
Bundespolizeiinspektion Magdeburg
Hauptbahnhof Halle (ots)
Am Mittwoch, den 19. Januar 2022 sprach ein 40-Jähriger gegen
00:55 Uhr eine auf dem Hauptbahnhof Halle eingesetzte Streife
der Bundespolizei in unangemessener Weise an und beleidigte
die Bundespolizisten sowie die in der Nähe befindlichen
Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn lautstark. Die Beamten
stellten seine Identität fest, während der Deutsche ihnen seinen
Rucksack vor die Füße warf und seine Beleidigungen fortsetzte.
Nachdem ihm der Tatvorwurf eröffnet sowie ein durch die
Mitarbeiter der Deutschen Bahn ausgestelltes Hausverbot für den
Hauptbahnhof Halle übergeben wurde, kam er dem erteilten
Platzverweis schließlich nach und verließ die Bahnhofshalle.
Vorerst. Denn gegen 06:58 Uhr meldeten sich
Sicherheitsmitarbeiter der Deutschen Bahn bei einer anderen
Streife der Bundespolizei und gaben an, den selben 40-Jährigen
ohne erkennbare Reiseabsichten im Toilettenbereich festgestellt
zu haben. Da gegen ihn ein gültiges Hausverbot für den Hallenser
Hauptbahnhof besteht, verbrachten sie den Mann aus dem
Hauptbahnhof, wogegen er sich wehrte und sie fortwährend mit
ehrverletzenden Worten betitelte. Sie stellten daraufhin
Strafantrag wegen Beleidigung. Der anscheinend
unbelehrbare Mann befand sich, Bier trinkend,
vor dem Haupteingang des Bahnhofes. Die Bundespolizisten eröffneten ihm dort seinen zweiten Tatvorwurf der Beleidigung in Folge sowie den
begangenen Hausfriedensbruch und belehrten ihn nochmals. Im
Laufe der polizeilichen Maßnahmen verhielt er sich weiterhin
aggressiv, beleidigte und forderte die Bundespolizisten zu
körperlichen Auseinandersetzungen auf. Da er sich im öffentlichen
Raum nicht beruhigte, wurde er schlussendlich unter Zwang, mit
angelegten Handfesseln, auf die Dienststelle der Bundespolizei
verbracht, um weitere Straftaten seinerseits zu verhindern. Dabei
versuchte er einen Beamten in die Hand zu beißen. Mit
Strafanzeigen wegen Beleidung, Hausfriedensbruch,
Körperverletzung, tätlichem Angriff auf und Widerstand gegen
Vollstreckungsbeamte konnte er die Dienststelle wieder verlassen,
nachdem er sich beruhigt hatte. Eine freiwillige
Atemalkoholmessung ergab einen Wert von circa 1,5 Promille.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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