25.11.2021 – 13:22
Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Freiburg (ots)
In der Pressemitteilung zur Festnahme eines 33-Jährigen hat sich bedauerlicherweise ein Zahlendreher eingeschlichen.
Der 33-Jährige war im Jahr 2012 zur einer Haftstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden und nicht wie in der Ursprungsmeldung geschrieben 2021.
Ursprungsmeldung:
Eine Streife der Bundespolizei konnte im Rahmen der Schleierfahndung einen 33-Jährigen festnehmen, der noch eine Restfreiheitsstrafe von über 200 Tagen zu verbüßen hat. Zudem besteht gegen den Mann eine Wiedereinreisesperre. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert.
In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kontrollierte eine Streife im Rahmen der Schleierfahndung ein Fahrzeug an einer Tank- und Rastanlage an der A5 nördlich von Freiburg. Der 33-jährige Beifahrer konnte sich dabei mit einem ukrainischen Reisepass und einem litauischen Aufenthaltstitel ausweisen. Die Überprüfung des ukrainischen Staatsangehörigen ergab, dass gegen ihn ein Vollstreckungshaftbefehl vorliegt und er sich gar nicht in Deutschland aufhalten dürfte.
Wegen Hehlerei war der 33-Jährige 2021 zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 9 Monaten verurteilt worden. 2015 war er aus der Haft heraus nach Litauen abgeschoben worden, weshalb eine Wiedereinreisesperre bis 2022 besteht. Von der damaligen Haftstrafe sind noch 249 Tage Restfreiheitsstrafe zu verbüßen.
Der Gesuchte wurde durch die Bundespolizei festgenommen und in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Zudem wurde wegen dem Verstoß gegen die Einreisesperre ein Strafverfahren gegen ihn eingeleitet.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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