▷ Briefe der 1N Telecom im Umlauf

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▷ Briefe der 1N Telecom im Umlauf


03.02.2022 – 09:57

Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

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Briefe der 1N Telecom im Umlauf

Unerwünschte Werbepost irritiert Verbraucher:innen in NRW

Bei der Verbraucherzentrale NRW häufen sich Fragen und Beschwerden über Briefe des Telekommunikationsanbieters 1N Telecom GmbH aus Düsseldorf. Das Schreiben enthält persönliche Daten wie Adresse und Telefonnummer der Empfänger:innen und bewirbt einen Telefontarif. „Viele Verbraucher:innen zeigen sich überrascht, woher das Unternehmen ihre persönlichen Daten hat“, sagt Carolin Semmler, Juristin bei der Verbraucherzentrale NRW. Zusätzlich gehen viele Angeschriebene davon aus, dass es sich um ein Schreiben der Telekom handelt, was nicht der Fall ist. Gegen unerwünschte Werbebriefe können Verbraucher:innen jedoch vorgehen. Die Verbraucherzentrale NRW erklärt, was Betroffene tun können.

  • Absender prüfen Wenn Verbraucher:innen unsicher sind, ob sie einen Werbebrief eines fremden Unternehmens oder einen Brief ihres Vertragspartners erhalten haben, sollten sie den Absender des Briefes genau prüfen und das Schreiben zum Beispiel mit einer Rechnung ihres tatsächlichen Anbieters vergleichen.
  • Datenverarbeitung widersprechen Falls Verbraucher:innen in der Vergangenheit keine Vertragsbeziehungen mit einem Anbieter eingegangen sind, ist personalisierte Werbung per Post in der Regel unzulässig. Damit sie dennoch zulässig ist, müssten Verbraucher:innen der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zum Zweck von Direktwerbung zugestimmt haben. Der Datenverarbeitung zu Direktwerbezwecken kann jedoch jederzeit widersprochen werden. Dafür können Verbraucher:innen einen Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW nutzen.
  • Herkunft der Daten ermitteln Die Empfänger:innen der Werbeschreiben der 1N Telecom erinnern sich nicht daran, mit dem Anbieter je Kontakt aufgenommen oder ein Gespräch geführt zu haben. Das sorgt für Irritationen und wirft die Frage auf, wie das Unternehmen an die persönlichen Daten gelangen konnte. Unternehmen sind dazu verpflichtet, auf Anfrage über die Herkunft der Daten Auskunft zu geben. Das schreibt die Datenschutzgrundverordnung vor. Mit einem Musterbrief der Verbraucherzentrale NRW können Betroffene ein Unternehmen auffordern, Einblick in die gespeicherten Daten zu erhalten.
  • Beschwerde einreichen Wenn Unternehmen persönliche Daten unrechtmäßig nutzen und verarbeiten, können Betroffene bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde eine Beschwerde einreichen. In NRW ist dies der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Das entsprechende Beschwerdeformular findet sich auf der Webseite des LDI NRW.

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Original Quelle Presseportal.de

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