▷ Europawahl 2019: Hinweise für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte und zum …

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29.04.2019 – 12:08

Der Bundeswahlleiter

Wiesbaden (ots)

Bei der Europawahl 2019 können blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte ihre Stimme mithilfe von Stimmzettelschablonen eigenständig und ohne Unterstützung einer Vertrauensperson abgeben. Wie der Bundeswahlleiter mitteilt, werden die Stimmzettelschablonen kostenlos von den Landesvereinen des Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverbandes e.V. (DBSV) ausgegeben.

Stimmzettelschablonen werden bundesweit seit der Bundestagswahl 2002 und der Europawahl 2004 angeboten. Die Herstellungskosten werden den Blindenvereinen durch die Bundesregierung erstattet.

Als Orientierungshilfe für blinde und sehbehinderte Wählerinnen und Wähler sind alle Stimmzettel einheitlich in der rechten oberen Ecke gelocht oder gestanzt. An der Stimmzettelschablone ist dazu passend die rechte obere Ecke abgeschnitten. Mit jeder Schablone werden Begleitinformationen zum Aufbau der Schablone und zum Stimmzettel ausgegeben, je nach Landesverband in Punktschrift, als Audio-CD, im DAISY-Format oder in Großdruck. So können Blinde und Sehbehinderte am Wahltag in der Wahlkabine oder vorher per Briefwahl selbstständig ihren Stimmzettel ausfüllen. Wer im Wahllokal wählt, sollte allerdings die Wahlschablone wieder mit nach Hause nehmen, damit das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt.

Wer mit einer Stimmzettelschablone wählen möchte, kann diese – auch ohne Mitglied in einem Blindenverein zu sein – bei den Landesvereinen des DBSV anfordern (siehe Liste am Ende dieser Pressemitteilung). Wichtig: Da es in jedem Bundesland unterschiedlich große Stimmzettel geben kann und die wählbaren Parteien nicht nur Bundes- sondern auch Landeslisten haben, muss die Wahlschablone mit dem dazugehörigen Informationsmaterial bei dem örtlich zuständigen DBSV-Landesverein angefordert werden.

Für Wahlberechtigte mit Mobilitätseinschränkungen ist der barrierefreie Zugang zum Wahlraum besonders wichtig. Auf der Wahlbenachrichtigung wird darüber informiert, ob der Wahlraum barrierefrei zugänglich ist und wo Informationen über barrierefreie Wahlräume und Hilfsmittel erhältlich sind. Ist der auf der Wahlbenachrichtigung benannte Wahlraum nicht barrierefrei, können Betroffene einen Wahlschein beantragen und damit in einem anderen, barrierefreien Wahlraum im Kreis oder in der kreisfreien Stadt, in dem der Wahlschein ausgestellt ist, wählen. Selbstverständlich besteht immer die Möglichkeit, per Briefwahl zu wählen.

Wer nicht oder nicht ausreichend lesen kann oder wegen einer körperlichen Beeinträchtigung daran gehindert ist, selbst den Stimmzettel zu kennzeichnen, zu falten oder in die Wahlurne zu werfen, kann sich im Wahllokal oder bei der Briefwahl durch eine andere Person unterstützen lassen. Die Hilfsperson kann frei bestimmt werden. So können beispielsweise auch Mitglieder des Wahlvorstandes bei der Stimmabgabe helfen. Soweit erforderlich, darf die Hilfsperson gemeinsam mit dem Wähler oder der Wählerin die Wahlkabine aufsuchen. Sie darf aber nur die Wünsche des Wählers oder der Wählerin erfüllen und ist verpflichtet, ihre dadurch erlangten Kenntnisse geheimzuhalten.

Verschiedene Landesverbände des DBSV stellen für blinde und sehbehinderte Wahlberechtigte auf Anforderung kostenlos Stimmzettelschablonen zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie im Internetangebot des Bundeswahlleiters.

Die vollständige Pressemitteilung ist im Internetangebot des Bundeswahlleiters unter http://www.bundeswahlleiter.de zu finden. Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters

Telefon: 0611 75-4863 www.bundeswahlleiter.de/kontakt

Pressekontakt:

Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:

Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: +49 611-75 34 44
E-Mail: pressestelle@bundeswahlleiter.de

Original-Content von: Der Bundeswahlleiter, übermittelt durch news aktuell

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Original Quelle Presseportal.de

Bilder „Wir sind Wertheim“ , am Marktplatz ,11.September.2011

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