▷ Kommt Rechtsfriede ins Glücksspiel? / DLTB Experten-Diskussion: Urteile der obersten …

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
FelixMittermeier / Pixabay

[ad_1]

Expertendiskussion mit Prof. Markus Ruttig, Michael Barth (DLTB), Hans-Peter Knaack, Dr. Walther Michl. Weiterer Text ber ots und www.presseportal.de/nr/53260 / Die Verwendung dieses Bildes ist fr redaktionelle Zwecke honorarfrei. Verffentlichung bitte unter Quellenangabe:
Expertendiskussion mit Prof. Markus Ruttig, Michael Barth (DLTB), Hans-Peter Knaack, Dr. Walther Michl. Weiterer Text über ots und www.presseportal.de/nr/53260 / Die Verwendung dieses Bildes ist für redaktionelle Zwecke honorarfrei. Veröffentlichung bitte unter Quellenangabe: „obs/Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB)/Offenblende“

Hamburg (ots) – Renommierte Glücksspielrecht-Experten sehen die Rechtsprechung der Bundesgerichte und des Europäischen Gerichtshofes als Bestätigung der Glücksspielregulierung in Deutschland. Auch Landgerichte haben Anbieter illegaler Schwarzlotterien in die Schranken gewiesen, z.B. die Landgerichte Bremen, Hamburg, Koblenz, Saarbrücken und das Oberverwaltungsgericht Hamburg. Für den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB) sind diese Gerichtsurteilen wichtige Signale im Kampf gegen illegale Lotteriewetten, Produktpiraterie und Verbrauchertäuschung.

Bei den LOTTO Über-Kreuz-Gesprächen haben Juristen aus Wissenschaft, Glücksspielaufsichtsbehörden und Praxis sachlich und kontrovers über die aktuelle Rechtsprechung im Glücksspiel diskutiert. 60 Gäste aus Politik, Verbänden und Verwaltung waren Ende November der Einladung des Deutschen Lotto- und Totoblocks (DLTB) zur Fachdiskussion in die Hamburger Landesvertretung in Berlin gefolgt.

Das Podium war kompetent besetzt: Neben den Glücksspielrechtsexperten Prof. Dr. Markus Ruttig (Hochschule Fresenius, Fachanwalt CBH aus Köln) und Dr. Walther Michl (Ludwig-Maximilian-Universität, München) saß für die Glücksspielaufsichtsbehörden Hans-Peter Knaack (Ministerium für Inneres, Bauen und Sport, Saarbrücken) auf dem Podium. Für die staatlichen Lotteriegesellschaften komplettierte Michael Barth, Rechtsauschuss-Vorsitzender des DLTB, die vom Journalist Steffen Grimberg moderierte Runde.

Die Rechtsprechung bestätigt die Glücksspiel-Regulierung.

Bei allen Interpretationsunterschieden waren sich die Juristen in einem einig: Die Rechtsprechung hat viele staatliche Regulierungsansätze im Glücksspiel (zu Zweitlotterien, Spielhallen, Handeln der Aufsicht) höchstrichterlich bestätigt. Der Glücksspielstaatsvertrag hat sich rechtlich als überwiegend stabil erwiesen. Bundesverfassungs- und Bundesverwaltungsgericht haben 2016 und 2017 in verschiedenen Urteilen seine Vereinbarkeit mit der Verfassung und seine europarechtliche Konformität untermauert.

In Bezug auf die aktuelle Diskussion um den Glücksspielstaatsvertrag hatte Ministerialrat Hans-Peter Knaack daher eine klare Empfehlung: „Die Länder wären gut beraten, die bei der Glücksspiel-Regulierung gewonnene Rechtssicherheit nicht aufs Spiel zu setzen. Die Gerichtsurteile erleichtern den Länderbehörden ihre Arbeit erheblich.“

Vier bis fünf Jahre hätte es gedauert, bis diese höchstrichterlichen Urteile erreicht waren. Die Länder sollten die dadurch gewonnene Rechtssicherheit, auch für den Vollzug bis hin zur kommunalen Ebene, nicht aufgeben, so der Vertreter des Saarbrücker Innenministeriums.

DLTB-Vertreter Michael Barth ergänzte: „Die erfreulich klare Rechtsprechung hat für die Aufsichten die Handlungsfähigkeit erweitert. Das ändert nichts an der Notwendigkeit, dass die Glücksspielaufsichtsbehörden technisch und personell gestärkt werden müssen, um das geltende Recht auch durchsetzen zu können.“ Dazu gehört nach Einschätzung des DLTB-Vertreters auch die Unterbrechung der Zahlungsströme: „Laut Bundesverwaltungsgericht ist es zulässig, den Zahlungsverkehr bei illegalem Glücksspiel zu unterbinden“, erläutert Michael Barth. Mittlerweile gehe die niedersächsische Glücksspielaufsicht verstärkt gegen entsprechende Zahlungsdienstleister vor, die das deutsche Recht unterlaufen.

Prof. Markus Ruttig stellte klar: „Man kann die eine oder andere Detailfrage rechtlich unterschiedlich bewerten. Entscheidend ist, dass von den Urteilen ein gewisser Rechtsfriede ausgeht. Im Interesse der Funktionsfähigkeit eines gesellschaftlich akzeptablen Glücksspielmarktes ist es bedeutsam, dass der rechtlich zulässige Rahmen eingehalten wird.“

In der lebhaften Diskussion betonte Torsten Meinberg, Federführer des DLTB: „Die aktuellen Entwicklungen auf dem Glücksspielmarkt zeigen: Es war richtig, dass die Politik nicht den Forderungen privater Glücksspiel-Konzerne und Lobbyisten nach Öffnung und Liberalisierung des Glücksspielmarktes nachgegeben hat. Die Gerichte haben dies bestätigt. Für illegal operierende Anbieter wird es jetzt unbequem auf dem deutschen Glücksspielmarkt.“

Es sei erfreulich, dass die Ministerpräsidenten sich nicht dem Druck gebeugt haben, den Glücksspielstaatsvertrag vor 2021 zu novellieren. Denn Glücksspiel birgt auch Gefahren und sollte nicht den ungezügelten Marktinteressen Einzelner überlassen werden, warnt der DLTB-Vertreter. Die Ministerpräsidentenkonferenz hat mit ihrem Beschluss vom Oktober 2018 den Weg für eine sachliche Diskussion um mögliche Anpassungsbedarfe beschrieben.

Über den DLTB:

Der Deutsche Lotto- und Totoblock (DLTB) ist die Gemeinschaft der 16 selbstständigen Lotteriegesellschaften in den Bundesländern. LOTTO steht für Glück auf der Basis von Verantwortung. Unser vorrangiges Ziel ist es, das Spiel mit dem Glück zu ermöglichen, gleichzeitig aber präventiv die Entstehung von Spielsucht zu verhindern. Im staatlichen Auftrag orientiert sich unser Handeln nicht am Gewinnstreben, sondern ist vorrangig an der Förderung des Gemeinwohls ausgerichtet. Die Einsätze der Spielteilnehmer fließen zum weit überwiegenden Teil an die Allgemeinheit zurück und finanzieren zahlreiche Projekte in den Bereichen Soziales, Kultur und Sport.

Weitere Informationen zum DLTB finden Sie unter www.lottodeutschland.de.

Offizielle Pressefotos der Veranstaltung stehen zum Download bereit.

http://ots.de/d40J8u

Pressekontakt:

Madeleine Göhring,
Pressesprecherin für den Deutschen Lotto- und Totoblock (DLTB)
E-Mail:Goehring@lotto-hh.de, Telefon: +49 (0)40 6 32 05-241

Original-Content von: Deutscher Lotto- und Totoblock (DLTB), übermittelt durch news aktuell

[ad_2]

Original Quelle Presseportal.de

Bilder „Wir sind Wertheim“ , am Marktplatz ,11.September.2011

S RAY PreSale Store