22.04.2020 – 16:19
Stuttgart (ots)
Ein Medienstaatsvertrag soll den bestehenden Rundfunkstaatsvertrag ablösen. Die Länder haben sich auf einen Entwurf geeinigt. [1] Die Piratenpartei befürchtet einen Eingriff in die journalistische Arbeit, begrüßt jedoch Lockerungen für Streamer.
Der Rundfunkstaatsvertrag sorgte in den vergangenen Jahren für viel Aufsehen, da auch Streamer unter seinen Geltungsbereich fallen. Einige YouTube- und Twitch-Größen sahen sich gezwungen Rundfunklizenzen zu beantragen. [2]
„Das ist einfach eine absurde Situation, dass ich, wenn ich Abends mein Spiel auf Twitch streame eine Rundfunlizenz benötige. Zum Glück blieben kleinere Streamerinnen und Streamer bisher verschont“, kommentiert Borys Sobieski, Landesvorsitzender der Piratenpartei Baden-Württemberg.
Ein Entwurf, auf den sich die Länder geeinigt haben, schafft nun neue Regeln für Streamer. [3] Demnach soll erst ab 20.000 regelmäßigen Zuschauern eine Lizenz notwendig werden.
„Diese Regelung nimmt erstmal die kleinen Streamer aus dem Schussfeld. Wir müssen uns dennoch fragen, ob es überhaupt sinnvoll ist, wenn man für das Streamen eine Rundfunklizenz benötigt. Das führt zu einem enormen Aufwand für die Betroffenen und ich sehe keinen wirklichen Nutzen, oder wollen wir tatsächlich Unterhaltungsprogramme stärker regulieren?“, so Sobieski. „Ich denke es wäre allen gedient, wenn Streaming einfach ohne Rundfunklizenz möglich ist. Dass sich jeder Streamer mit seinem Programm bei den Anstalten anmelden muss, ist hoffentlich nur ein schlechter Scherz der Autoren.“
Der Entwurf stellt auch Anforderungen an journalistische Inhalte und setzt Formate mit „gesellschaftlichem Mehrwert“ in den Fokus. [1]
„Die Macher des Vertrages scheinen sich vorallem zum Ziel gesetzt haben, Fakenews zu bekämpfen. Das artet in einer regelrechten Regelungswut aus. Diesen Kampf können wir aber nicht gewinnen, das Internet ist nicht die Stadtbibliothek. Viel wichtiger ist es, Kindern und Jugendlichen Medienkompetenz zu vermitteln und eine freie Wissenskultur zu leben. Die beste Instanz um Fakenews zu erkennen ist kein Gesetztestext und kein Algorithmus, sondern der gesunde Menschenverstand“, erläutert Sobieski.
Weiter plant der Bund eine Reform des Jugendschutzgesetzes. [4] Die Pläne sehen vor, dass Betreiber von Webangeboten für Erwachsenen-Inhalte eine Altersverifizierung, etwa über einen Ausweis, vornehmen müssen.
„Das stellt einen enormen Einschnitt in die Benutzung des Internets dar. Betreiber werden in die Haft genommen, sicehrzustellen, dass Inhalte nicht an zu junge Nutzerinnen oder Nutzer gelangen. Wollen wir wirklich ein Internet, in dem wir uns immer wieder verifizieren müssen? Sieht so Eigenverantwortung aus?“, kritisiert Sobieski. „Diese Regelung ist Müll und dort gehört sie auch hin. Hört auf, mit Gesetzten die Realität verbiegen zu wollen. Fangen wir lieber damit an unser Bildungssystem umzukrempeln, so dass wir vernünftige und verantwortungsbewusste junge Menschen heranziehen. Das Internet lässt sich nicht verbieten.“
Quellen/Fußnoten
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