30.05.2019 – 08:00
Heilbronn (ots)
Heilbronn / Neckarsulm: Deutliches Zeichen gegen Hetze im Netz
Im Februar 2017 wurde ein damals 21-Jähriger von Security-Kräften beim Rosenmontagsball in Neckarsulm der Halle verwiesen. Zunächst kam der junge Mann der Aufforderung nach, betrat die Ballei jedoch kurze Zeit später wieder. Nachdem die Polizei alarmiert worden war, weigerte sich der Besucher auch weiterhin die Halle zu verlassen. Es kam zu Widerstandshandlungen, wobei zwei Polizisten verletzt wurden. Der Mann musste die restliche Nacht in einer Gewahrsamszelle der Neckarsulmer Polizei verbringen. Nachdem er am nächsten Tag entlassen wurde, stellte er sich, seine Sicht der Dinge und seine Verletzungen auf Facebook dar. Hierbei gab er an, Opfer brutaler Polizeigewalt geworden zu sein und suchte Zeugen. Was folgte waren unzählige Hasskommentare, Drohungen und Beleidigungen gegen die Neckarsulmer Polizei und die Polizei im Allgemeinen in den Sozialen Medien. Kommentare wie: „Hurensöhne“, „Fuck the Police, Scheiß Volksverräter“, „was für Hurensöhne diese Drecksbullen“ und „wie ich diese Schweine hasse, „ACAB …Fick Nazis ihr Hurensöhne“, zierten auszugsweise zahlreiche Facebook-Gruppen und den Beitrag des Verfassers selbst. Die Urheber dieser Hasskommentare konnten im Nachgang ermittelt werden. Bei der Strafzumessung hat die Staatsanwaltschaft Heilbronn ein deutliches Zeichen gegen Hetze und Hass im Netz gesetzt. Nachdem insgesamt 47 Personen ermittelt und zur Anzeige gebracht werden konnten, wurden Strafbefehle mit einem Gesamtvolumen von über 47.000 Euro ausgesprochen. Die höchste verhängte Strafe lag hierbei bei 4.000 Euro. Gegen den jungen Mann selbst wurde wegen Widerstands gegen Vollstreckungsbeamten ebenfalls eine Geldstrafe verhängt. Ein gegen die einschreitenden Polizeibeamten eingeleitetes Verfahren wurde eingestellt. Sie handelten rechtmäßig. Ein respektvoller und friedlicher Umgang miteinander ist nicht nur offline, sondern auch im Netz wichtig, damit sich jede und jeder, der online unterwegs ist, wohlfühlt. „Hate Speech“, der Begriff für das Angreifen von Personen mit diskriminierenden Aussagen und Beleidigungen, Herabsetzungen und für das Drohen mit Gewalt, weil die betroffenen Personen zu einer bestimmten Gruppe gehören, ist in den Sozialen Medien weit verbreitet. Die so agierenden Personen verstecken sich oft hinter Pseudonymen und berufen sich auf Ihre Meinungsfreiheit. Diese hat jedoch Grenzen. Dass die Personen trotz alledem ermittelt werden können, zeigt dieser Fall deutlich. Immer wieder gibt es grenzwertige Diskussionen auf der Facebook-Seite der Polizei Heilbronn. Dort schaut man jedoch genau auf die Kommentare und deren möglichen strafrechtlichen Inhalt.
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