23.01.2021 – 14:55
Polizeipräsidium Neubrandenburg
Greifswald (ots)
Am 22.01.2021 gegen 14:15 Uhr ereignete sich am Dubnaring in Greifswald eine körperliche und verbale Auseinandersetzung zwischen mehreren Personen.
Die zwei 21- und 22-jährigen afghanischen Geschädigten wurden von einem unbekannten Tatverdächtigen angesprochen und mit einem Taschenmesser bedroht. Des Weiteren beleidigte dieser die Geschädigten.
Währenddessen erschienen zwei weitere deutsche Tatverdächtige und beleidigten die Geschädigten ebenfalls. In der Folge kam es zu einer körperlichen Auseinandersetzung, bei der die bereits am Boden liegenden Afghanen durch die Tatverdächtigen gemeinsam getreten wurden. Als ein Zeuge auf sich aufmerksam machte und die Polizei verständigte, ließen die Tatverdächtigen von den Geschädigten ab und flüchteten in Richtung Anklamer Straße. Die Afghanen hatten keine sichtbaren Verletztungen.
Gegen 14:30 Uhr kehrte einer der deutschen Tatverdächtigen an den Tatort zurück und beleidigte die Geschädigten erneut. Außerdem hielt er ein Jagdmesser in der Hand. Als die hinzugerufene Polizei am Tatort eintraf, flüchtete dieser in Richtung Loissiner Wende. Dort konnte der 21-jährige Deutsche auf dem Hinterhof durch die eingesetzten Polizeibeamten gestellt werden. Das Jagdmesser wurde sichergestellt. Während der polizeilichen Maßnahmen stellten die Beamten bei dem Tatverdächtigen Alkoholgeruch fest. Ein freiwillig durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 1,02 Promille.
Im Rahmen der umfangreichen Nahbereichsfahndung konnte der zweite Tatverdächtige, ein 17-jähriger deutscher Staatsbürger, gestellt und namentlich bekannt gemacht werden.
Die beiden Tatverdächtigen wurden vor Ort aus der polizeilichen Maßnahme entlassen. Der dritte Tatverdächtige ist weiterhin flüchtig.
Alle Tatverdächtigen müssen sich nun unter anderem wegen Bedrohung, gefährlicher Körperverletzung, Beleidigung und Verstoß gegen das Waffengesetz verantworten.
Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen aufgenommen. Auf Grund der getätigten Äußerungen der Tatverdächtigen kann nach derzeitigem Ermittlungsstand ein ausländerfeindlicher Hintergrund nicht ausgeschlossen werden.
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Quelle :Blaulicht presseportal.de
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