[ad_1]
17.08.2021 – 08:55
Deutsches Institut für Menschenrechte
Berlin (ots)
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Anlässlich des 15. Jahrestags erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:
„Diskriminierung raubt Menschen Lebenschancen, schließt Menschen aus der Gesellschaft aus und vergiftet das Zusammenleben. Das ist mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar. Diskriminierungsschutz ist und bleibt daher Aufgabe des Staates.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein menschenrechtlicher Meilenstein. Es schützt vor Diskriminierung – im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt und bei Dienstleistungen, beispielsweise durch Banken, Versicherungen oder Club-Betreiber.
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hier großartige Arbeit geleistet, insbesondere hat sie das öffentliche Bewusstsein für Diskriminierung gestärkt.
Doch 15 Jahre AGG zeigen: Es braucht noch mehr, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen: ein Verbandsklagerecht, damit der Kampf gegen Diskriminierung nicht den Betroffenen allein überlassen bleibt, und eine starke Antidiskriminierungsstelle.“
Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell
Original Quelle Presseportal.de
[ad_2]
Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016