15 Jahre AGG: Diskriminierung – Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz ist menschenrechtlicher Meilenstein

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
FelixMittermeier / Pixabay

[ad_1]

17.08.2021 – 08:55

Deutsches Institut für Menschenrechte

Berlin (ots)

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) trat am 18. August 2006 in Kraft. Anlässlich des 15. Jahrestags erklärt Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte:

„Diskriminierung raubt Menschen Lebenschancen, schließt Menschen aus der Gesellschaft aus und vergiftet das Zusammenleben. Das ist mit den Grund- und Menschenrechten unvereinbar. Diskriminierungsschutz ist und bleibt daher Aufgabe des Staates.

Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz ist ein menschenrechtlicher Meilenstein. Es schützt vor Diskriminierung – im Arbeitsleben, auf dem Wohnungsmarkt und bei Dienstleistungen, beispielsweise durch Banken, Versicherungen oder Club-Betreiber.

Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat hier großartige Arbeit geleistet, insbesondere hat sie das öffentliche Bewusstsein für Diskriminierung gestärkt.

Doch 15 Jahre AGG zeigen: Es braucht noch mehr, um Diskriminierung wirksam zu bekämpfen: ein Verbandsklagerecht, damit der Kampf gegen Diskriminierung nicht den Betroffenen allein überlassen bleibt, und eine starke Antidiskriminierungsstelle.“

Original-Content von: Deutsches Institut für Menschenrechte, übermittelt durch news aktuell

Original Quelle Presseportal.de

[ad_2]

Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016

S RAY PreSale Store