168 angehende Rechtspfleger schließen ihr Studium ab: Baden-Württemberg.de

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Am 14. November 2024 haben 168 Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs Diplom-Rechtspfleger/in (FH) der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen in der Stadthalle Hockenheim im Beisein von Ministerin der Justiz und für Migration Marion Gentges ihre Diplomurkunden überreicht bekommen.

Ministerin Gentges gratulierte den Absolventinnen und Absolventen herzlich zum erfolgreichen Abschluss des Studiums: „Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind in der Lage, sich in kurzer Zeit in unbekannte Rechtsgebiete und Fragestellungen einzuarbeiten sowie komplexe Sachverhalte zu erfassen und zu analysieren. Zudem können sie schwierige Rechtsfragen lösen und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründen.“ Diese Fähigkeiten und die vielfältigen Einsatzmöglichkeiten machen Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger zu begehrten und hoch qualifizierten Fachkräften. „Die Qualität unserer Justiz hängt auch maßgeblich von der Expertise und dem Engagement unserer Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ab. Diese stehen im intensiven Kontakt mit den rechtsuchenden Bürgerinnen und Bürgern und geben unserer Justiz damit ein Gesicht‘.“

Festvortrag zum Thema Nachwuchsgewinnung

Im Beisein vieler hochrangiger Vertreterinnen und Vertreter der Justiz sowie der Angehörigen der Absolventinnen und Absolventen gratulierte Herr Rektor Frank Haarer den frisch gebackenen Rechtspflegerinnen und Rechtspflegern zum erfolgreichen Abschluss. Glückwünsche sprach auch der Schwetzinger Oberbürgermeister Matthias Steffan aus. Den Festvortrag zum Thema „Nachwuchsgewinnung – Herausforderungen und Chancen“ hielt Ministerin Gentges: „Der Wettbewerb um die Talente ist intensiver geworden. Vor diesem Hintergrund entwickeln wir das Rechtspflegerstudium stetig weiter. An der Hochschule für Rechtspflege Schwetzingen ermöglicht modernste Hörsaaltechnik schon seit Jahren Online-Vorlesungen. Schon vor fünf Jahren haben wir die schriftlichen Prüfungen auf ein elektronisches Format umgestellt. Darüber hinaus treiben wir zusammen mit unseren Projektpartnern, insbesondere der Stadt Schwetzingen, intensiv die Errichtung eines Studierendenwohnheims voran.“

Die vier bestplatzierten Absolventen stammen aus Baden-Württemberg

Die Präsidentin des Landesjustizprüfungsamtes, Sintje Leßner, freute sich gemeinsam mit den Absolventinnen und Absolventen bei der Überreichung der Diplomurkunden über die Prüfungsergebnisse. Von den bestplatzierten Prüflingen, die alle mindestens elf Punkte und damit die Note „gut“ erzielt haben, stammen alle vier Prüflinge aus Baden-Württemberg. Zwei davon haben ihr Studium am Standort Ulm absolviert. Insgesamt haben knapp sieben Prozent der Absolventinnen und Absolventen die hervorragende Note „gut“ erzielt. Von diesen stammen etwa 85 Prozent aus Baden-Württemberg.

Studium Diplom-Rechtspfleger/in (FH)

Das Studium zur Diplom-Rechtspflegerin (FH) beziehungsweise zum Diplom-Rechtspfleger (FH) beginnt jährlich zum 1. September. Das Studium dauert 36 Monate. Zwischen zwei jeweils zwölfmonatigen fachwissenschaftlichen Teilen an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen oder Ulm absolvieren die Studierenden eine zwölfmonatige Studienpraxis, die sie bei Gerichten und Staatsanwaltschaften verbringen. Die Studierenden werden ab Beginn ihres Studiums zu Beamten auf Widerruf ernannt und erhalten Beamtenbezüge sowie Beihilfe im Krankheitsfall.

Die Partnerländer Rheinland-Pfalz und das Saarland bilden ihre Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger ebenfalls an der Hochschule für Rechtspflege in Schwetzingen aus. Die Absolventinnen und Absolventen der Rechtspflegerprüfung stammen daher aus Baden-Württemberg (etwa 70 Prozent der Absolventinnen und Absolventen), Rheinland-Pfalz (etwa 23 Prozent) und dem Saarland (etwa sieben Prozent). Die Rechtspflegerprüfung wird für alle drei beteiligten Länder zentral durch das Ministerium der Justiz und für Migration Baden-Württemberg (Landesjustizprüfungsamt) organisiert. Zu den Schwerpunkten der Arbeitsbereiche der in den Justizbehörden eingesetzten Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger gehören Familien-, Grundbuch- und Betreuungsverfahren, Zwangsversteigerungs- und Insolvenzverfahren sowie Handels- und Vereinsregistersachen oder Nachlassangelegenheiten.

Quelle : Baden-Württemberg.de

Bilder: Titel Symbolbilder Baden-Württemberg by Pixabay.com / Baden-Württemberg.de

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