25 Jahre IGeL: Warum Skepsis weiter wichtig ist

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®
25 Jahre IGeL: Warum Skepsis weiter wichtig ist


Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen e.V.

Ein Dokument

25 Jahre IGeL: Warum Skepsis weiter wichtig ist

Drei Fragen an Christiane Grote, Gesundheitsexpertin der Verbraucherzentrale NRW

Vom PSA-Test zur Früherkennung von Prostatakrebs bis zur Blutgeltherapie: Selbstzahlerleistungen in der Arztpraxis sind für viele Menschen verwirrend. Warum zahlen die gesetzlichen Krankenkassen nicht? Wie notwendig ist die Leistung? Was passiert, wenn ich ablehne? Seit 25 Jahren gibt es die sogenannten individuellen Gesundheitsleistungen, kurz IGeL genannt – und der Zustrom an Beschwerden ist ungebrochen. 2014 richtete die Verbraucherzentale NRW die Seite „IGeL-Ärger“ ein. „Seitdem gehen jedes Jahr zahlreiche Fragen bei uns ein“, sagt Christiane Grote, Gruppenleiterin für Gesundheit und Pflege bei der Verbraucherzentrale NRW. „Von der korrekten Abrechnung bis zur Frage des Nutzens besteht weiterhin ein großer Beratungsbedarf.“

Warum gibt es IGeL?

Wer gesetzlich versichert ist, hat Anspruch auf medizinische Leistungen zur Vorbeugung, Früherkennung und Behandlung von Krankheiten. Doch die gesetzlichen Krankenkassen bezahlen nicht alles, was in der Medizin möglich ist, sondern nur das, was medizinisch notwendig ist. Deshalb gibt es die so genannten individuellen Gesundheitsleistungen, die Patient:innen aus eigener Tasche bezahlen müssen. Diese „IGeL“ gehören nicht zum festgeschriebenen Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Das kann verschiedene Gründe haben. Manche Leistungen gehören per Gesetz nicht zu den Aufgaben der gesetzlichen Krankenkassen wie zum Beispiel Reiseimpfungen oder die Entfernung von Tätowierungen. Manche Leistungen wurden nach Überprüfung als Kassenleistung abgelehnt, weil ihr Nutzen nicht belegt ist, weil sie medizinisch nicht notwendig oder weil sie nicht wirtschaftlich sind. Die meisten IGeL sind schlicht noch nicht geprüft worden und deshalb keine Kassenleistung.

Worauf sollten Verbraucher:innen achten?

Ärzt:innen sind gesetzlich verpflichtet, verständlich und umfassend aufzuklären – über Kosten, Alternativen und Risiken. Das muss schriftlich erfolgen. Patient:innen sollten also darauf achten, dass sie schriftlich über Kosten einer IGeL informiert werden und dass sie bei Zustimmung einen schriftlichen Behandlungsvertrag und eine Rechnung erhalten. Wichtig: IGeL sind nie eilig. Man muss sich also nicht sofort in der Praxis entscheiden. Ärzt:innen dürfen ihre Patient:innen nicht zu einer Entscheidung pro IGeL drängen – Nein-Sagen ist erlaubt. Eine der häufigsten Beschwerden bei uns ist, dass Menschen sich nicht richtig über die Kosten aufgeklärt und zu einer Privatleistung gedrängt fühlten. Auch wichtig: Einige Untersuchungen übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen bei begründetem Krankheitsverdacht oder in bestimmten Risikofällen – etwa den Ultraschall der Brust, die Glaukom-Früherkennung (Grüner Star) oder den PSA-Test. Vor allem aber sollten Betroffene bedenken, dass IGeL ohne wissenschaftliche Überprüfung angeboten werden dürfen. Sogar Leistungen, die bereits als negativ bewertet wurden, weil sie keinen Nutzen haben oder schaden können, sind als IGeL zulässig. Hier lohnt ein Blick auf die Bewertungen des IGeL-Monitors der Krankenkassen.

Welche IGeL werden besonders häufig angeboten und was sind die größten Probleme?

Nach unseren Erfahrungen wird besonders häufig die Augeninnendruckmessung zur Glaukom-Früherkennung durchgeführt. Aber auch Ultraschalluntersuchungen zur Früherkennung von Eierstockkrebs oder der PSA-Test zur Früherkennung von Prostata-Krebs werden häufig angeboten. Insgesamt geht es um ein großes Geschäft: Schätzungsweise eine Milliarde Euro geben Versicherte jedes Jahr für IGeL aus. In diesen Fällen werden Patient:innen zu Kund:innen und Ärzt:innen zu Verkäufer:innen. Dabei sind nicht alle IGeL schlecht. Eine Reiseimpfung im Vorfeld einer Fernreise kann natürlich sehr sinnvoll sein, wird aber von der Krankenkasse nicht gezahlt. Was uns ärgert, ist das Standardargument in vielen Arztpraxen, dass die Krankenkassen etwas Neues, Gutes nicht bezahlen wollen. Denn das stimmt einfach nicht. Tatsächlich entscheiden Ärzteschaft und Krankenkassen gemeinsam in einem Gremium, welche Leistung Kassenleistung wird und welche nicht.

Hintergrundinfo

Seit 2014 bietet die Verbraucherzentrale NRW die Plattform IGeL-Ärger an. Hier können Informationen über Patientenrechte und häufige Selbstzahlerleistungen abgerufen und Beschwerden eingetragen werden.

Weiterführende Infos und Links:

Für weitere Informationen

Pressestelle Verbraucherzentrale NRW

Tel. (0211) 38 09-101

presse@verbraucherzentrale.nrw

--
Verbraucherzentrale NRW
Pressestelle
Mintropstraße 27
40215 Düsseldorf
Tel.: 0211/3809-101
Fax: 0211/3809-216
Informationen zum Datenschutz entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen im
Internet unter www.verbraucherzentrale.nrw/datenschutz.

Honorarfreie Verwendung sämtlichen Bildmaterials ausschließlich mit Nennung der Verbraucherzentrale NRW. Bitte beachten Sie den Copyrighthinweis in der Bildbeschreibung.

Original Quelle Presseportal.de

https://wertheimerportal.de/notrufnummern-deutschland/

S RAY PreSale Store