WIESBADEN – Im Jahr 2014 erledigten die Staats- und Amtsanwaltschaften in Deutschland insgesamt rund 4,7 Millionen Ermittlungsverfahren. Das waren 3,5 % mehr als im Jahr 2013 (rund 4,5 Millionen).
Trotz des Anstiegs war die Struktur der Erledigungsarten staatsanwaltschaftlicher Ermittlungsverfahren 2014 ähnlich wie in den Vorjahren: Die häufigste staatsanwaltschaftliche Entscheidung war nicht die Anklage oder der Strafbefehl, sondern die Verfahrenseinstellung (rund 58 %).
2014 endeten rund 21 % aller Verfahren mit einer öffentlichen Klage im weiteren Sinne: 10 % der Ermittlungsverfahren führten zu einer Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft oder zu einem Antrag auf ein besonderes gerichtliches Verfahren. In 11 % der Ermittlungsverfahren stellte die Staatsanwaltschaft beim zuständigen Gericht Antrag auf Erlass eines Strafbefehls, bei dem das Gericht eine Geldstrafe oder – seltener – eine Freiheitsstrafe zur Bewährung auch ohne Hauptverhandlung aussprechen kann.
Eine Verfahrenseinstellung gegen Auflagen gab es in rund 4 % aller erledigten Ermittlungsverfahren. Darunter entfiel der größte Teil auf die Zahlung eines Geldbetrages an gemeinnützige Einrichtungen oder an die Staatskasse. Die zweithäufigste Auflage war der Täter-Opfer-Ausgleich. Bei weiteren rund 25 % erfolgte die Einstellung ohne Auflagen, zum Beispiel wegen der Geringfügigkeit der Straftat. In rund 28% der Ermittlungsverfahren gab es eine Einstellung mangels hinreichenden Tatverdachts oder wegen Schuldunfähigkeit der Beschuldigten.
Die übrigen rund 21 % aller Ermittlungsverfahren wurden auf andere Art erledigt: Dazu zählten unter anderem die Verbindung mit einer anderen Strafsache, die Abgabe der Strafsache an eine andere zuständige Staatsanwaltschaft oder die Abgabe als Ordnungswidrigkeit an zuständige Verwaltungsbehörden.