Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – 29.000 Schweizer Franken im Zug geschmuggelt

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Bußgeldverfahren eingeleitet

Bei einem 55-jährigen Reisenden, der im ICE aus Zürich kommend auf der Rückfahrt nach Frankfurt war, fand eine Kontrollstreife des Hauptzollamts Lörrach am 15. Juni 2020 auf Höhe Bad Krozingen eine größere anmeldepflichtige Bargeldsumme.

Auf Frage der Zöllner gab der Mann an, keine Waren bei sich zu haben. Er habe sich nur wenige Stunden zum Besuch einer Freundin in der Schweiz aufgehalten. Auf die eingehendere Frage nach Barmitteln schwieg sich der Mann, sichtlich nervöser werdend, schließlich ganz aus. Ein anschließendes leichtes Abtasten seiner Bekleidung führte einen im Hosenschritt versteckten Bankumschlag zutage. Es handle sich um das Geld der Schweizer Freundin, verteidigte sich der Mann.

29.000 Schweizer Franken, umgerechnet mehr als 27.000 Euro, zählten die Beamten. Wegen der unterlassenen Anmeldung wurde gegen den Mann, der schließlich doch noch zugab, dass es sich um sein Geld handle, ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Da sich der Betroffene bislang nichts zu Schulden hatte kommen lassen, durfte er mit dem Geld seine Reise fortsetzen. Den Ausgang des Bußgeldverfahrens muss er noch abwarten.

Bei der Einreise nach Deutschland aus einem Nicht-EU-Staat müssen mitgeführte Barmittel (Bargeld und Wertpapiere) im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr bei der zuständigen Zollstelle schriftlich angemeldet werden.

Gleichgestellte Zahlungsmittel, wie Sparbücher, Edelmetalle und Edelsteine oder elektronisches Geld, im Gesamtwert von 10.000 Euro oder mehr müssen bei der Einreise nach Deutschland bei Kontrollen des Zolls auf Befragen mündlich angezeigt werden.

Quelle : Zoll.de

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