Frankfurter Stadtgebiet – Illegaler Aufenthalt in zwei Fällen aufgedeckt

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Vorläufige Festnahmen bei Zollkontrollen am Frankfurter Flughafen und im Stadtgebiet Frankfurt am Main

Im Rahmen von allgemeinen Torkontrollen am Frankfurter Flughafen sowie bei einer Prüfung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit im Frankfurter Stadtgebiet nahmen Beamte des Hauptzollamts Frankfurt am Main am 8. Juli 2020 zwei Männer vorläufig fest.

Einer der Männer war in einem Kleintransporter mit gewerblicher Ladung am Flughafen unterwegs und wurde von den Zollbeamten zur Kontrolle angehalten. Dabei stellte sich heraus, dass der Fahrer weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung besaß, die ihn in Deutschland zur Arbeit berechtigen würden. Er hatte die Staatsangehörigkeit eines osteuropäischen Drittlands.

Bei einer ebenfalls verdachtsunabhängigen Kontrolle in einem Lebensmittelmarkt im Frankfurter Stadtgebiet traf die Finanzkontrolle Schwarzarbeit einen nordafrikanischen Staatsangehörigen bei der Arbeit an. Auch dieser Mann konnte weder einen Aufenthaltstitel noch eine Arbeitsgenehmigung vorweisen.

Gegen beide Männer wurden Strafverfahren wegen Verdachts des illegalen Aufenthalts in Deutschland eingeleitet. Gegen die jeweiligen Arbeitgeber der Beschuldigten wird wegen der Beihilfe zum illegalen Aufenthalt sowie der illegalen Beschäftigung von Arbeitnehmern ohne gültige Arbeitsgenehmigung sowie Vorenthaltens von Sozialversicherungsbeiträgen ermittelt.

Der Zoll kontrolliert auch rund um den Flughafen. Er darf unter anderem

  • Personen und Beförderungsmittel anhalten,
  • von den Personen verlangen, sich auszuweisen,
  • Gepäck, Beförderungsmittel und Ladung prüfen und
  • die Angaben zur Herkunft der Ware verlangen.

Ziel ist dabei, zollrechtliche Verstöße aufzudecken, wie etwa das Entziehen von Waren aus der zollamtlichen Überwachung. Bestandteil sind auch Nachkontrollen, die falsch oder unzureichend deklarierte Waren aufzeigen sollen oder aber das Verbringen von Gegenständen aufdecken, die Verboten und Beschränkungen unterliegen (Betäubungsmittel, Waffen, Sprengstoffe etc.).

Diese Kontrollen erfolgen oft auch gemeinsam mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main. Im Fokus stehen hier sozialversicherungs- und aufenthaltsrechtliche Aspekte sowie die Einhaltung von Mindestlohnregelungen.

Quelle : Zoll.de

 

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