
Eine neue Coronavirus-Infektion bestätigt – Bevölkerungsschutz wird gestärkt
Im Main-Tauber-Kreis wurde am Dienstag, 4. August, ein neuer Fall einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffene Person lebt im Gebiet der Stadt Weikersheim. Damit liegt die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis bei 470. Die neu infizierte Person befindet sich in häuslicher Isolation. Ihre Kontaktpersonen werden ermittelt. Für sie wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind inzwischen – wie berichtet – 432 wieder genesen. Derzeit sind 27 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 2, Boxberg: 4, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 11, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 5, Weikersheim: 1 (+1), Werbach: 0, Wertheim: 3 und Wittighausen: 0.
Corona-Hilfsprogramm bietet Unterstützung für Vereine
Das Kabinett hat zwei Vorlagen des Innenministeriums gebilligt, mit denen die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz gestärkt und Vereine durch ein Hilfsprogramm unterstützt werden sollen.
Im Landeskatastrophenschutzgesetz werden die Rechte der ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz Baden-Württemberg gestärkt. In erster Linie geht es um die Stärkung der personellen Ressourcen des Bevölkerungsschutzes, die ganz überwiegend im ehrenamtlichen Bereich liegen.
Die geplante Gesetzesänderung soll den bewährten Regelungsbereich des Landeskatastrophenschutzgesetzes im Hinblick auf die Rechte dieser Ehrenamtlichen auf „Außergewöhnliche Einsatzlagen“ erweitern, die zwar nicht die Dimension einer Katastrophe erreichen, aber gleichwohl den Einsatz ehrenamtlicher Einsatzkräfte des Bevölkerungsschutzes erfordern. Der Einsatz dieser ehrenamtlichen Kräfte wird durch die Neuregelung gesichert.
Ehrenamtliche Helferinnen und Helfer im Bevölkerungsschutz sollen durch einen Einsatz keine finanziellen Nachteile haben. Sie sollen Kostenersatz für Aufwendungen, Verdienstausfall und eingetretene Schäden erhalten – und das nicht nur bei Katastrophen, sondern auch bei anderen außergewöhnlichen Einsatzlagen wie zum Beispiel der Mithilfe von Einheiten des Bevölkerungsschutzes bei einer Pandemie oder einem langen Stau, bei dem im Winter Autofahrer mit Decken und heißen Getränken versorgt werden.
Das Recht der Einsatzkräfte auf Freistellung am Arbeitsplatz und die damit verbundene Pflicht zur Einsatzteilnahme, die Übernahme eines möglicherweise dadurch entstehenden Verdienstausfalls durch das Land, falls die Ehrenamtlichen bei einem Einsatz derartige Einbußen erleiden sollten, ist dann geregelt. Daneben bildet die geplante Gesetzesänderung die Grundlage für eine Beteiligung des Landes an den Kosten für Ausbildung, Fortbildung und Ausstattung mit der notwendigen persönlichen Schutzausrüstung der im Katastrophenschutz und bei der Bewältigung einer außergewöhnlichen Einsatzlage bereitstehenden Ehrenamtlichen.
Zudem wurde ein Corona-Hilfsprogramm für Vereine im Bevölkerungsschutz beschlossen, mit dem die ausgefallenen Veranstaltungen und die damit fehlenden Einnahmen während der Corona-Pandemie abgemildert werden sollen.
Die Landesregierung hatte sich zuvor auf ein Corona-Hilfsprogramm verständigt, das als eine Komponente unter anderem Hilfen für Vereine von zehn Millionen Euro im Geschäftsbereich des Innenministeriums vorsieht. Leistungsempfänger sind insbesondere die Landesverbände der im Katastrophenschutz mitwirkenden oder im Landesbeirat für den Katastrophenschutz vertretenen Organisationen, auch für die unter ihrem Dach organisierten Vereine. Darunter fallen neben den unmittelbar im Katastrophenschutz mitwirkenden Hilfsorganisationen insbesondere auch der Landesfeuerwehrverband und die THW-Landesvereinigung Baden-Württemberg.
Leistungsempfänger können auch Vereine in Baden-Württemberg aus dem Geschäftsbereich des Innenministeriums sein, deren Vereinszweck auf gemeinnützige Vereinstätigkeit gerichtet ist. Darunter fallen beispielsweise der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und Vereine, deren gemeinnützige Tätigkeit auf Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa gerichtet ist.
Die Höhe der Unterstützungsleistungen orientiert sich an den glaubhaft versicherten Einnahmeausfällen bzw. Liquiditätsengpässen, die in ursächlichem Zusammenhang mit der Corona-Pandemie stehen und im ersten Halbjahr 2020 entstanden sind, sofern sie zur Existenzsicherung notwendig sind. Ziel der Förderung ist deshalb, die Vereine so zu unterstützen, dass der Vereinsbetrieb aufrechterhalten werden kann, damit deren gemeinwohlförderndes Wirken auch in Zukunft gesichert ist.
Quelle : Main-Tauber-Kreis