Zwei neue Coronavirus-Infektionen bestätigt (Zahlen 10. August) – Hilfe für Schausteller, Veranstaltungsbranche und Taxibetriebe
Im Main-Tauber-Kreis wurden am Montag, 10. August, zwei neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet, jeweils einer aus den Stadtgebieten von Wertheim und Tauberbischofsheim. Beide Personen befinden sich in stationärer Isolation. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis liegt nun bei 476. Die Kontaktpersonen der zwei neu infizierten Personen werden ermittelt. Für sie wird häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst.
Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind, wie berichtet, inzwischen 438 wieder genesen. Derzeit sind 27 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen Ahorn: 0, Assamstadt: 0, Bad Mergentheim: 2, Boxberg: 1, Creglingen: 0, Freudenberg: 0, Großrinderfeld: 0, Grünsfeld: 0, Igersheim: 0, Külsheim: 0, Königheim: 0, Lauda-Königshofen: 14, Niederstetten: 1, Tauberbischofsheim: 4 (+1), Weikersheim: 1, Werbach: 0, Wertheim: 4 (+1) und Wittighausen: 0.
Land macht Weg für weiteres Hilfsprogramm frei
Die Landesregierung hat den Weg für ein weiteres Hilfsprogramm freigemacht. Das Programm soll Unternehmen und Selbständige des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes in Form eines Tilgungszuschusses unterstützen. Das Land berücksichtigt hierbei, dass Schausteller mit ihrem Engagement zum reichhaltigen kulturellen und gemeinschaftlichen Leben im Land beitragen. Die Betriebe sind durch das Verbot von Großveranstaltungen mit am härtesten von der Corona-Pandemie betroffen. Die größte finanzielle Belastung für Schausteller und die Eventbranche, aber auch für das Taxigewerbe sind Tilgungsraten für Kredite. Deshalb betrachtet das Land die beschlossene Hilfe als existenziell wichtig für diese Wirtschaftsbereiche. Die Landesregierung schätzt den Mittelbedarf für die Hilfe auf insgesamt rund 92,2 Millionen Euro.
Die Überbrückungshilfe des Bundes könne Unternehmen des Schaustellergewerbes, der Veranstaltungs- und Eventbranche sowie des Taxigewerbes zwar unterstützen, sie greift aus Sicht des Landes-Wirtschaftsministeriums aber zu kurz. Aufgrund der kleinteiligen Betriebsstruktur mit in der Regel wenig Beschäftigten und oft hohem Investitions- und Finanzierungsbedarf für Fahrgeschäfte oder für Bühnentechnik könne die Überbrückungshilfe die Betriebe nicht vor der Insolvenz sichern. Daher möchte das Land die bislang bestehenden Förderlücken schließen und durch den direkten Tilgungszuschuss eine wirkungsvolle Entlastung erreichen.
Der Tilgungszuschuss Corona fördert von der Jahrestilgungsrate 2020 des antragstellenden Unternehmens einmalig die Hälfte mit einem Satz von 80 Prozent. Förderfähig sind dabei die nach den Regeltilgungsplänen im Jahr 2020 anfallenden Tilgungsraten ab Bewilligung von Krediten. Die maximale Förderung mit dem Tilgungszuschuss beträgt 150.000 Euro je Antragsteller. Antragsberechtigt sind Unternehmen, einschließlich Soloselbständige und selbständige Angehörige der Freien Berufe im Haupterwerb mit Unternehmenssitz in Baden-Württemberg aus den Wirtschaftsbereichen der Schausteller und Marktkaufleute, der Veranstaltungs- und Eventbranche und der Taxiunternehmen. Das Programm ist kumulierbar mit der Überbrückungshilfe des Bundes und der Landesaufstockung mit dem fiktiven Unternehmerlohn. Der Tilgungszuschuss Corona soll nun schnellstmöglich mithilfe eines Dienstleisters umgesetzt werden.
Quelle : Main-Tauber-Kreis.de