
Am Freitag gab es in Baden-Württemberg weitere 327 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus. Damit erhöhte sich die Zahl der Infizierten im Land auf mindestens 41.574, davon sind ungefähr 36.516 Personen wieder genesen. Die Zahl der COVID-19-Todesfälle wurde um zwei auf 1.862 nach unten korrigiert.
COVID-19: Zahl der aktuell Infizierten im Land bei 3.196 / Gesamtzahl der Infizierten steigt auf 41.574 / Davon 36.516 Personen genesen
Am Freitag, 28. August, hat das Landesgesundheitsamt (LGA) Baden-Württemberg insgesamt weitere 327 bestätigte Infektionen mit dem Coronavirus gemeldet (Stand: 16.00 Uhr, siehe Tabelle im Tagesbericht COVID-19 (PDF)). Damit steigt die Zahl der seit Beginn der Pandemie Infizierten in Baden-Württemberg auf mindestens 41.574 an. Davon sind ungefähr 36.516 Personen bereits wieder von ihrer Covid-19-Erkrankung genesen. Derzeit sind geschätzt 3.196 Menschen im Land mit dem Coronavirus (SARS-CoV-2) infiziert.
1.862 Todesfälle in Baden-Württemberg
Dem Landesgesundheitsamt wurde heute kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit dem Coronavirus gemeldet. Nach einer Fallkorrektur um zwei nach unten beträgt die Zahl der Todesfälle insgesamt 1.862.
Reproduktionszahl liegt bei 1,04
Die Reproduktionszahl beziehungsweise der 7-Tages-R-Wert wird vom Robert Koch-Institut für Baden-Württemberg mit R 1,04 angegeben. Sie ist die Anzahl der Personen, die im Durchschnitt von einer infizierten Person angesteckt werden.
7-Tage-Inzidenz liegt im Landes-Durchschnitt bei 14,0
Mit dem Beschluss zwischen Bund und Ländern zu Maßnahmen der Eindämmung der COVID-19-Epidemie vom 6. Mai 2020 wurde die 7-Tage-Inzidenz als Messzahl für eine Bewertung des Infektionsgeschehens und entsprechender Kontrollmaßnahmen festgelegt. Sie entspricht der Anzahl der in den letzten sieben Tagen neu gemeldeten Fälle pro 100.000 Einwohner und liegt für Baden-Württemberg aktuell im Durchschnitt bei 14,0. In Landkreisen oder kreisfreien Städten mit mehr als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern innerhalb der letzten sieben Tage sollen vom jeweils zuständigen Gesundheitsamt, je nach regionaler Lage, in Absprache mit den Landesbehörden entsprechende beschränkende Maßnahmen gegen den schnellen Anstieg der Infektionsrate ergriffen werden.
Quelle : baden-wuerttemberg.de