Main-Tauber-Kreis / Wertheim: 10 neue Coronavirus-Infektionen – Inzidenz 67,4  – Kreis hebt Allgemeinverfügung auf – Kita-Gruppe in Quarantäne – Stand 03.11. 2020

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Coronavirus Mask Virus Health  - Engin_Akyurt / Pixabay
Engin_Akyurt / Pixabay

Zehn neue Fälle einer Coronavirus-Infektion (Zahlen 3. November) – Kreis hebt Allgemeinverfügung auf – Kita-Gruppe in Quarantäne

Im Main-Tauber-Kreis wurden am Dienstag, 3. November, zehn neue Fälle einer Coronavirus-Infektion gemeldet. Die betroffenen Personen leben im Gebiet der Städte Bad Mergentheim, Creglingen, Külsheim, Tauberbischofsheim, Weikersheim und Wertheim. Es handelt sich in mindestens einem Fall um eine Kontaktperson zu einem bekannten Fall; eine Person ist aus einem Risikogebiet im Ausland zurückgekehrt. Alle neu Infizierten befinden sich in häuslicher Isolation, ihre Kontakte werden ermittelt. Für die Kontaktpersonen wird ebenfalls häusliche Isolation angeordnet und eine Testung veranlasst. Die Gesamtzahl der bislang bestätigt infizierten Personen im Landkreis beträgt nun 907.

Von den infizierten Personen im Main-Tauber-Kreis sind 29 weitere und damit insgesamt 751 Personen wieder genesen. Derzeit sind 145 Personen aktiv von einer nachgewiesenen Infektion betroffen. Diese Fälle verteilen sich auf das Gebiet der Kommunen (Zahl neuer Fälle jeweils in Klammern): Ahorn: 2, Assamstadt: 2, Bad Mergentheim: 24 (+3), Boxberg: 3, Creglingen: 5 (+1), Freudenberg: 2, Großrinderfeld: 4, Grünsfeld: 4, Igersheim: 9, Königheim: 3, Külsheim: 20 (+1), Lauda-Königshofen: 8, Niederstetten: 2, Tauberbischofsheim: 15 (+2), Weikersheim: 6 (+1), Werbach: 4, Wertheim: 31 (+2) und Wittighausen: 1.

Aufgrund eines Infektionsfalles musste eine Gruppe der Katholischen Kindertagesstätte Allerheiligen in Wittighausen unter Quarantäne gestellt werden.

Aktive Fälle von Coronavirus-Infektionen im Main-Tauber-Kreis, aufgeschlüsselt nach Städten und Gemeinden (Stand: 3. November, 14.00 Uhr)

Sieben-Tage-Inzidenz bei 67,4

Der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz steigt am Dienstag, 3. November, auf 67,4. Die Sieben-Tage-Inzidenz beschreibt die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen (27. Oktober bis 2. November) je 100.000 Einwohner, berechnet durch das Gesundheitsamt anhand der tagesaktuellen Fallzahlen.

Marke von 900 Fällen überschritten

Damit wurde am Dienstag die Marke von insgesamt 900 Coronavirus-Infektionen im Landkreis überschritten, fast auf den Tag genau acht Monate nach der ersten bestätigten Infektion am 4. März. „Die vergangenen vier Wochen haben gezeigt, wie schnell die Fallzahlen ansteigen können. Wir befinden uns damit wieder in einer sehr ernsten Lage“, kommentiert Erster Landesbeamter Christoph Schauder als Leiter des Arbeitsstabes Corona die dynamische Entwicklung. „Dabei waren, sind und bleiben Ruhe und Besonnenheit die Gebote der Stunde“, sagt Schauder. Jede und jeder Einzelne könne in den nächsten Wochen einen effektiven Beitrag dazu leisten, dass die Fallzahlen nicht weiter steigen – und zwar durch den möglichst konsequenten Verzicht auf alle nicht absolut notwendigen sozialen Kontakte. Dies erleichtere im Falle festgestellter Infektionen auch die Kontaktpersonen-Ermittlung durch die Gesundheitsämter.

Spezielle Regelungen für den Main-Tauber-Kreis fallen weg

Der Main-Tauber-Kreis hebt mit Wirkung zum Mittwoch, 4. November, seine Allgemeinverfügung vom 22. Oktober auf. In dieser wurden spezielle Regelungen zu Veranstaltungen, Ansammlungen und sonstigen Zusammenkünften sowie die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung im öffentlichen Raum erlassen. Die Verfügung war notwendig geworden, nachdem die Sieben-Tage-Inzidenz im Main-Tauber-Kreis erstmals den Wert von 50 überschritten hatte. „Die neue Corona-Verordnung des Landes legt nunmehr einschneidende Maßnahmen fest, die bis zum 30. November gelten und sich mit den bisherigen Regelungen des Landratsamtes vielfach überschneiden. Damit wird unsere Allgemeinverfügung für den Moment entbehrlich“, erläutert Landrat Reinhard Frank.

Auf diese Weise wolle das Landratsamt auch einen Beitrag dazu leisten, dass den Bürgerinnen und Bürgern jederzeit klar ist, welche Corona-Regeln aktuell gültig sind. „Ab Mittwoch, 4. November, gilt im Main-Tauber-Kreis nur noch die allgemeine Corona-Verordnung des Landes mit ihren Unterverordnungen. Es müssen keine Sonderregelungen speziell für den Main-Tauber-Kreis mehr beachtet werden“, stellt er klar. Der Landrat betont aber gleichzeitig, dass man das Infektionsgeschehen weiterhin intensiv beobachten und bei Bedarf mit neuen kreisspezifischen Regelungen nachsteuern müsse.

Der Widerruf der Allgemeinverfügung kann als PDF-Datei unter www.main-tauber-kreis.de/coronavirus im Abschnitt „Allgemeinverfügungen des Landratsamtes Main-Tauber-Kreis“ abgerufen werden. Die aktuelle Corona-Verordnung des Landes kann ebenfalls auf dieser Seite im Abschnitt „Richtlinien und Verordnungen des Landes und des Bundes“ eingesehen werden. Dort findet sich auch ein Link mit Antworten des Landes auf häufige Fragen zu seiner Verordnung. Diese Antworten wurden hinsichtlich der Regelungen zu Feiern und Treffen im öffentlichen und im privaten Raum erweitert und präzisiert.

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