Zoll News : Zoll online – Pressemitteilungen – Abfallwirtschaft in Frankfurt am Main geprüft

1st SECURITY SERVICE WERTHEIM ®

[ad_1]

21 Betriebe sowie 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer kontrolliert

Rund 2.200 Zöllnerinnen und Zöllner der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) überprüften am 10. November 2020 in einer bundesweiten Schwerpunktprüfung Betriebe und Beschäftigte in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst. Im besonderen Fokus des Zolls standen dabei Recyclingunternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, Containerdienste, Altkleider- und Autoverwerter sowie Schrotthandelsunternehmen.

Die Zöllnerinnen und Zöllner haben rund 6.800 Personen nach ihren Arbeitsverhältnissen befragt und in fast 500 Unternehmen Geschäftsunterlagen geprüft.

Bereits vor Ort leiteten die Beamtinnen und Beamten 40 Strafverfahren ein, insbesondere wegen der Vorenthaltung von Sozialversicherungsbeiträgen und illegalen Aufenthalts. Ferner wurden zwölf Ordnungswidrigkeitenverfahren wegen Verstößen gegen Mindestlohn oder Arbeitsbedingungen sowie fehlender Aufzeichnungen und Unterlagen eingeleitet.

Insgesamt sind in 985 Fällen weitere Sachverhaltsaufklärungen durch die FKS erforderlich, da sich dort Hinweise auf Unregelmäßigkeiten zeigten. Die Prüfungen sind noch nicht abgeschlossen.

Neben der Prüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten, dem unrechtmäßigen Bezug von Sozialleistungen und der illegalen Beschäftigung lag in dieser Schwerpunktkontrolle besonderes Augenmerk auf dem Thema Mindestlohn. Die in der Abfallwirtschaft einschließlich Straßenreinigung und Winterdienst beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten aktuell einen branchenspezifischen Tariflohn von mindestens 10,25 Euro pro Stunde.

Hauptzollamt Frankfurt am Main

Im Rahmen dieser Schwerpunktprüfung führte die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Hauptzollamts Frankfurt am Main Kontrollen überwiegend im östlichen Stadtgebiet Frankfurt am Main durch. 35 Zöllnerinnen und Zöllner waren im Einsatz sowie fünf Kräfte des Regierungspräsidiums zur Überprüfung der Einhaltung der Arbeitsschutzregelungen.

Überprüft wurden 21 Betriebe sowie 75 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Erste Prüfungen vor Ort ergaben in zwei Fällen Anhaltspunkte für die Unterschreitung des gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohns sowie in neun Fällen den Verdacht auf illegalen Aufenthalt sowie Beihilfe dazu. In zwölf Fällen sind weitere Sachverhaltsaufklärungen wegen Verdachts auf Beitragsvorenthaltung notwendig. In einem weiteren Fall ergab sich der Hinweis auf Leistungsmissbrauch.

Die Ermittlungen dauern an.

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung führt ganzjährig regelmäßig sowohl bundesweite als auch regionale Schwerpunktprüfungen mit einem erhöhten Personaleinsatz durch, um den besonderen präventiven Charakter einer hohen Anzahl an Prüfungen in bestimmten Branchen zu erhalten, der bei der Bekämpfung der Schwarzarbeit ein wichtiges Instrument, insbesondere zur Senkung gesellschaftlicher Akzeptanz von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung, darstellt.

Quelle : Zoll.de

[ad_2]

Bildergalerie Abrissparty Tauberbrücke Wertheim + Video , 12.03.2016

S RAY PreSale Store